Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
Fachlich geprüft von Daniel PfistererStand: 18.10.2026
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) ist der Spitzenverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften und der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand. Sie koordiniert gemeinsame Aufgaben der gesetzlichen Unfallversicherung, vertritt deren Interessen und unterstützt die Prävention von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren. Die DGUV ist selbst grundsätzlich nicht der für ein Unternehmen oder einen Versicherten zuständige Unfallversicherungsträger.
Aufgaben der DGUV
Die DGUV nimmt die gemeinsamen Interessen ihrer Mitglieder wahr. Sie vertritt die gesetzliche Unfallversicherung gegenüber Politik, Behörden, Sozialpartnern sowie nationalen und internationalen Institutionen. Die Selbstständigkeit der einzelnen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen bleibt dabei erhalten.
Im Bereich der Prävention unterstützt die DGUV die Unfallversicherungsträger bei ihrem gesetzlichen Auftrag. Dazu gehören die Koordinierung gemeinsamer Maßnahmen, die Förderung der Forschung und die Klärung grundsätzlicher Fach- und Rechtsfragen. Ziel ist eine möglichst einheitliche Anwendung des Unfallversicherungsrechts.
Weitere Aufgaben betreffen unter anderem
- die Mitwirkung an Unfallverhütungsvorschriften,
- die Entwicklung des DGUV Vorschriften- und Regelwerks,
- die Forschung zu Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit,
- die Weiterentwicklung des Berufskrankheitenrechts,
- die Koordinierung von Rehabilitation und Heilbehandlung,
- die Aus- und Weiterbildung,
- die Erstellung von Statistiken,
- die Qualitätssicherung bei Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung.
Über ihre Institute bearbeitet die DGUV außerdem wissenschaftliche, arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Fragestellungen. Dazu gehören das Institut für Arbeitsschutz, das Institut für Arbeit und Gesundheit sowie das Institut für Prävention und Arbeitsmedizin.
Organisation und Mitglieder
Die DGUV ist ein eingetragener Verein und ein Zusammenschluss von juristischen Personen des öffentlichen Rechts. Ihre Organe sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.
Mitglieder sind die gewerblichen Berufsgenossenschaften und die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand. Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gehören dagegen nicht unmittelbar der DGUV an. Sie sind regelmäßig Mitglied der für ihre Branche zuständigen Berufsgenossenschaft. Im öffentlichen Bereich übernehmen Unfallkassen, Gemeindeunfallversicherungsverbände, Feuerwehr-Unfallkassen und die Unfallversicherung Bund und Bahn entsprechende Aufgaben.
Die DGUV bearbeitet vor allem gemeinsame und übergreifende Angelegenheiten. Für die Beratung eines einzelnen Unternehmens, die Überwachung eines Arbeitsplatzes oder die Bearbeitung eines Arbeitsunfalls ist grundsätzlich der zuständige Unfallversicherungsträger verantwortlich.
Das DGUV Vorschriften- und Regelwerk
Das DGUV Vorschriften- und Regelwerk umfasst Unfallverhütungsvorschriften, Regeln, Informationen und Grundsätze. Diese Dokumentarten haben unterschiedliche Funktionen und sind rechtlich nicht gleich zu behandeln.
DGUV Vorschriften
DGUV Vorschriften sind Unfallverhütungsvorschriften und damit autonomes Satzungsrecht der Unfallversicherungsträger. Die DGUV wirkt an ihrer Erarbeitung mit und soll auf eine einheitliche Rechtsanwendung hinwirken. Erlassen werden die Vorschriften jedoch vom jeweiligen Unfallversicherungsträger nach dem gesetzlich vorgesehenen Genehmigungsverfahren.
Eine DGUV Vorschrift ist für die Mitgliedsunternehmen und Versicherten verbindlich, wenn der zuständige Unfallversicherungsträger sie in Kraft gesetzt hat. Unternehmen müssen daher prüfen, welche Fassung bei ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse gilt. Beispiele sind die branchenübergreifende DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ und die DGUV Vorschrift 3 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“.
DGUV Regeln
DGUV Regeln konkretisieren Anforderungen aus staatlichen Arbeitsschutzvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften und technischen Spezifikationen. Sie fassen außerdem die Erfahrungen aus der Präventionsarbeit der Unfallversicherungsträger zusammen.
Die Regeln sind grundsätzlich keine Unfallverhütungsvorschriften und daher nicht unmittelbar in gleicher Weise verbindlich. Unternehmen müssen jedoch die zugrunde liegenden gesetzlichen Pflichten und Schutzziele erfüllen. DGUV Regeln bieten hierfür fachlich abgestimmte Lösungen und wichtige Orientierung bei der Gefährdungsbeurteilung.
DGUV Regel 100-001
Die DGUV Regel 100-001 „Grundsätze der Prävention“ erläutert und konkretisiert die DGUV Vorschrift 1. Sie behandelt grundlegende betriebliche Themen wie Gefährdungsbeurteilung, Unterweisung, Pflichtenübertragung, Sicherheitsbeauftragte, Notfallmaßnahmen und Erste Hilfe.
Die aktuell veröffentlichte Ausgabe stammt vom Juni 2025 und ersetzt die frühere Ausgabe vom Mai 2014. Die Regel ist branchenübergreifend angelegt und richtet sich an unterschiedliche Betriebsgrößen und Versichertengruppen.
DGUV Informationen und DGUV Grundsätze
Eine DGUV Information enthält Hinweise und Empfehlungen zur praktischen Anwendung des Arbeitsschutzrechts. Sie kann sich auf bestimmte Tätigkeiten, Branchen, Zielgruppen oder Gefährdungen beziehen und geeignete Schutzmaßnahmen beschreiben. DGUV Informationen sind grundsätzlich nicht unmittelbar rechtsverbindlich.
DGUV Grundsätze legen Maßstäbe für bestimmte Verfahren fest. Dazu gehören beispielsweise Anforderungen an die einheitliche Durchführung von Prüfungen, Ausbildungen oder Zertifizierungen. Ob und in welchem Umfang daraus Pflichten entstehen, hängt von den zugrunde liegenden Rechtsvorschriften und möglichen Verweisungen ab.
Bedeutung für Unternehmen
Für die betriebliche Praxis ist zunächst festzustellen, welcher Unfallversicherungsträger zuständig ist. Dessen Unfallverhütungsvorschriften bilden neben staatlichen Gesetzen und Verordnungen einen verbindlichen Teil des Arbeitsschutzrechts.
Bei der Auswahl von Schutzmaßnahmen sollten Unternehmen das jeweils einschlägige staatliche Regelwerk und das Regelwerk der Unfallversicherungsträger heranziehen. Entscheidend bleibt die konkrete Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz. Eine DGUV Publikation ersetzt weder die Ermittlung betrieblicher Gefährdungen noch die Prüfung, ob das Dokument aktuell ist und zum jeweiligen Anwendungsfall passt.
Aktuelle oder zurückgezogene DGUV Vorschriften, Regeln, Informationen und Grundsätze können über die Publikationsdatenbank der DGUV recherchiert werden. Bei Unfallverhütungsvorschriften ist zusätzlich die Veröffentlichung des zuständigen Unfallversicherungsträgers maßgeblich.
Abgrenzung
Die DGUV ist nicht mit einer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse gleichzusetzen. Berufsgenossenschaften und Unfallkassen sind Träger der gesetzlichen Unfallversicherung. Sie versichern Personen, beraten und überwachen Unternehmen, bearbeiten Versicherungsfälle und erbringen Leistungen nach Arbeitsunfällen oder bei Berufskrankheiten.
Die DGUV ist dagegen der gemeinsame Spitzenverband dieser Träger. Sie übernimmt übergreifende Koordinierungs-, Forschungs- und Vertretungsaufgaben. Der verkürzte Ausdruck „Spitzenverband der Unfallversicherungsträger“ ist daher nur mit dieser Einschränkung zutreffend. Die landwirtschaftliche Unfallversicherung gehört nicht zu ihren Mitgliedern.
Auch die Begriffe DGUV und gesetzliche Unfallversicherung sind nicht synonym. Die gesetzliche Unfallversicherung bezeichnet den gesamten Sozialversicherungszweig. Die DGUV ist eine Institution innerhalb dieses Systems.
Typische Fehler und Missverständnisse
Nicht jede Schrift mit einer DGUV Nummer ist eine verbindliche Vorschrift. Unmittelbares autonomes Satzungsrecht sind die vom zuständigen Unfallversicherungsträger erlassenen DGUV Vorschriften. Regeln, Informationen und Grundsätze erfüllen andere Funktionen.
Ebenso erlässt die DGUV die Unfallverhütungsvorschriften nicht allein für sämtliche Unternehmen. Sie wirkt an ihrer Entwicklung mit. Rechtsverbindlich in Kraft gesetzt werden sie durch die einzelnen Unfallversicherungsträger.
Der Ausdruck „DGUV Prüfung“ bezeichnet keine einheitliche Prüfung durch die DGUV. Häufig sind damit Prüfungen elektrischer Anlagen und Betriebsmittel nach der DGUV Vorschrift 3 gemeint. Prüfpflichten können daneben insbesondere aus der Betriebssicherheitsverordnung und weiteren Vorschriften entstehen.
Häufige Fragen
Was versteht man unter DGUV?
Die DGUV ist der Spitzenverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften und der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand. Sie koordiniert gemeinsame Aufgaben, vertritt die gesetzliche Unfallversicherung und unterstützt Prävention, Forschung, Rehabilitation und Entschädigung.
Ist die DGUV Prüfung Pflicht?
Eine einheitliche „DGUV Prüfung“ gibt es nicht. Ob eine Prüfung verpflichtend ist, richtet sich nach dem betroffenen Arbeitsmittel und den einschlägigen Vorschriften. Bei elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln können sich Prüfpflichten insbesondere aus der Betriebssicherheitsverordnung und der anwendbaren DGUV Vorschrift 3 ergeben.
Sind BG und DGUV das Gleiche?
Nein. Eine Berufsgenossenschaft ist ein gesetzlicher Unfallversicherungsträger für bestimmte Branchen. Die DGUV ist der Spitzenverband der Berufsgenossenschaften und der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand.
Sind DGUV Vorschriften und Regeln verpflichtend?
Nicht alle DGUV Dokumente sind gleichermaßen verbindlich. DGUV Vorschriften gelten als autonomes Satzungsrecht, wenn sie vom zuständigen Unfallversicherungsträger erlassen wurden. DGUV Regeln und Informationen sind grundsätzlich nicht unmittelbar rechtsverbindlich, unterstützen Unternehmen aber bei der Erfüllung verbindlicher Arbeitsschutzpflichten.
Wo finden Unternehmen aktuelle DGUV Vorschriften und Informationen?
Aktuelle DGUV Publikationen stehen in der Publikationsdatenbank der DGUV zur Verfügung. Bei Unfallverhütungsvorschriften muss zusätzlich geprüft werden, welche Fassung der zuständige Unfallversicherungsträger in Kraft gesetzt hat.
Siehe auch
Quellen
- Satzung des Verbandes Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V. Fassung vom 10. Juni 2021 (DGUV-Satzung) — § 1 Abs. 1, § 2 Abs. 4, § 3 Abs. 1, § 5 Abs. 1
- Siebtes Buch Sozialgesetzbuch zuletzt geändert am 12. Mai 2026 (SGB VII) — § 14 Abs. 4, § 15 Abs. 1
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung Vorschriften und Regeln (DGUV Regelwerk) — Abschnitt DGUV Vorschriften, Abschnitt DGUV Regeln, Abschnitt DGUV Informationen
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung Regel 100-001 Ausgabe Juni 2025 (DGUV Regel 100-001) — Abschnitt Beschreibung
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) — § 14 Abs. 2
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung Vorschrift 3 Fassung vom 1. Januar 1997 (DGUV Vorschrift 3) — § 5 Abs. 1
