Erklärung zur Barrierefreiheit
arbeitsschutz.de soll für alle Menschen gut nutzbar sein, auch mit Screenreader, Tastatur, Vergrößerung oder auf kleinen Bildschirmen. Wir orientieren uns an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2 auf Stufe AA. Diese Erklärung gilt für die Website www.arbeitsschutz.de einschließlich des Anbieter-Portals.
Stand der Vereinbarkeit
Die Website ist teilweise mit WCAG 2.2 Stufe AA vereinbar. Die bekannten Einschränkungen sind unten aufgeführt. Wir arbeiten daran, sie zu beheben.
Was wir umgesetzt haben
- Alle Funktionen sind mit der Tastatur bedienbar, der Tastaturfokus ist deutlich sichtbar.
- Texte und Schaltflächen erreichen ein Kontrastverhältnis von mindestens 4,5 : 1.
- Ein Link „Zum Inhalt springen“ führt direkt zum Hauptinhalt.
- Formularfelder sind mit ihren Beschriftungen verknüpft, Fehlermeldungen werden vorgelesen.
- Seiten sind mit Überschriften und Bereichen gegliedert, die Seitensprache ist ausgezeichnet.
- Die Inhalte passen sich bis 320 Pixel Breite an, ohne dass seitlich gescrollt werden muss.
- Wer in seinem System „Bewegung reduzieren“ eingestellt hat, sieht keine Animationen.
Bekannte Einschränkungen
- Profiltexte, Logos und Bilder stellen die Anbieter selbst ein. Nicht alle Bilder haben eine aussagekräftige Bildbeschreibung.
- Der Stellenmarkt unter jobs.arbeitsschutz.de wird von einem externen Dienstleister betrieben und ist nicht Teil dieser Prüfung.
- Eingebettete Videos von Drittanbietern haben nicht immer Untertitel.
Wie diese Erklärung entstanden ist
Die Erklärung beruht auf einer Selbstbewertung vom 2. November 2026: automatisierte Prüfung von rund 40 repräsentativen Seiten auf Desktop, Smartphone und bei 320 Pixel Breite sowie eine manuelle Prüfung der Tastaturbedienung.
Barriere melden
Sind Ihnen Barrieren aufgefallen, oder brauchen Sie Inhalte in einer anderen Form? Schreiben Sie uns an info@arbeitsschutz.de oder nutzen Sie das Kontaktformular. Wir antworten in der Regel innerhalb von zwei Wochen.
Stand: 2. November 2026
