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Verbotszeichen

Fachlich geprüft von Daniel PfistererStand: 23.10.2026

Verbotszeichen sind Sicherheitszeichen, die ein Verhalten untersagen, durch das eine Gefahr entstehen kann. Sie bestehen typischerweise aus einem roten Kreis mit rotem Diagonalbalken, weißem Grund und schwarzem Bildzeichen. Umgangssprachlich werden sie häufig rote Verbotszeichen genannt, wobei auch Brandschutzzeichen die Sicherheitsfarbe Rot verwenden.

Bedeutung im Arbeitsschutz

Verbotszeichen gehören zu den Sicherheitszeichen. Ihre Bedeutung besteht darin, eine bestimmte Handlung oder ein bestimmtes Verhalten eindeutig zu untersagen. Beispiele sind das Verbot zu rauchen, eine Fläche zu betreten, einen Aufzug im Brandfall zu benutzen oder in eine Maschine hineinzufassen.

Ob ein Verbotszeichen erforderlich ist, ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Sicherheitskennzeichnungen sind einzusetzen, wenn eine Gefährdung nicht durch technische oder organisatorische Maßnahmen vermieden oder ausreichend begrenzt werden kann. Ein Schild ersetzt daher keine Schutzeinrichtung, Zugangssicherung oder sichere Arbeitsorganisation.

Die ASR A1.3 konkretisiert die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung. Hält der Arbeitgeber die Technische Regel ein, wird vermutet, dass die entsprechenden Anforderungen der Verordnung erfüllt sind. Andere Lösungen sind möglich, müssen aber mindestens die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschutz erreichen.

Verbotszeichen binden nicht nur den Arbeitgeber. Beschäftigte sind verpflichtet, die gekennzeichneten Verbote einzuhalten und Weisungen zur Sicherheit zu befolgen (§ 15 ArbSchG, § 15 DGUV Vorschrift 1). Wer ein Verbotszeichen missachtet, verstößt gegen seine Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis, was arbeitsrechtliche Folgen haben kann.  

Form, Farbe und ISO-Kennung

Ein Verbotszeichen ist an seiner kreisförmigen Gestaltung mit rotem Rand und rotem Diagonalbalken zu erkennen. Die Kontrastfarbe ist Weiß, das graphische Symbol ist grundsätzlich Schwarz. Erst die Kombination aus Form, Farbe und Bildzeichen vermittelt die vollständige Sicherheitsaussage.

Die ISO-Kennung P ordnet ein Zeichen der Kategorie der Verbotszeichen zu. Auf den Buchstaben folgt eine Nummer, beispielsweise P002 für „Rauchen verboten“. Das Präfix D kennzeichnet ein nationales deutsches Sicherheitszeichen. D-P006 für „Zutritt für Unbefugte verboten“ stammt aus DIN 4844-2 und gehört nicht zu den international registrierten P-Zeichen der DIN EN ISO 7010.

Die Bezeichnung rote Verbotszeichen ist deshalb nur bedingt eindeutig. Auch Brandschutzzeichen sind rot, besitzen jedoch eine quadratische Form und dienen der Kennzeichnung von Brandmelde- und Feuerlöscheinrichtungen.

Verbotszeichen mit Bedeutung

Die folgende Verbotszeichen-Tabelle enthält alle Zeichen, die in Anhang 1 der aktuellen ASR A1.3 als Verbotszeichen aufgeführt sind. Der internationale Zeichenbestand der DIN EN ISO 7010 ist umfangreicher und wird durch Änderungen fortgeschrieben. Die Tabelle ist daher vollständig für die ASR A1.3, nicht für sämtliche weltweit registrierten ISO-Zeichen.

Kennung

Sicherheitsaussage

Bedeutung und Anwendungshinweis

P001

Allgemeines Verbotszeichen

Ein näher zu bezeichnendes Verhalten ist verboten. Das Zeichen darf nur mit einem Zusatzzeichen verwendet werden, das das Verbot konkretisiert

P002

Rauchen verboten

Rauchen ist in dem gekennzeichneten Bereich untersagt

P003

Keine offene Flamme; Feuer, offene Zündquelle und Rauchen verboten

Offenes Feuer, Zündquellen und Rauchen sind verboten

P004

Für Fußgänger verboten

Fußgänger dürfen den gekennzeichneten Bereich oder Verkehrsweg nicht benutzen

P005

Kein Trinkwasser

Das gekennzeichnete Wasser ist nicht zum Trinken bestimmt

P006

Für Flurförderzeuge verboten

Flurförderzeuge wie Gabelstapler dürfen den Bereich nicht befahren

P007

Kein Zutritt für Personen mit Herzschrittmachern oder implantierten Defibrillatoren

Personen mit aktiven medizinischen Implantaten dürfen den Bereich nicht betreten

P009

Aufsteigen verboten

Unbefugte dürfen das gekennzeichnete Objekt nicht besteigen

P010

Berühren verboten

Der bezeichnete Gegenstand oder Anlagenteil darf nicht berührt werden

P011

Mit Wasser löschen verboten

Wasser darf nicht als Löschmittel eingesetzt werden

P012

Keine schwere Last

Der Bereich oder Gegenstand darf nicht mit einer schweren Last belastet werden. Bei Bedarf ist die zulässige Höchstlast auf einem Zusatzzeichen anzugeben

P013

Eingeschaltete Mobiltelefone verboten

Eingeschaltete Mobiltelefone dürfen im gekennzeichneten Bereich nicht verwendet oder mitgeführt werden

P014

Kein Zutritt für Personen mit Implantaten aus Metall

Personen mit metallischen Implantaten dürfen den Bereich nicht betreten

P015

Hineinfassen verboten

Hände dürfen nicht in die gekennzeichnete Öffnung, Maschine oder Einrichtung geführt werden

P016

Mit Wasser spritzen verboten

Die gekennzeichnete Einrichtung darf nicht mit Wasser bespritzt werden

P020

Aufzug im Brandfall nicht benutzen

Im Brandfall darf der Aufzug nicht zur Flucht oder Personenbeförderung benutzt werden

P021

Mitführen von Hunden verboten

Hunde und nach der ASR auch andere Tiere dürfen nicht mitgeführt werden

P022

Essen und Trinken verboten

Im gekennzeichneten Bereich dürfen keine Lebensmittel verzehrt oder Getränke konsumiert werden

P023

Abstellen oder Lagern verboten

Gegenstände dürfen in dem Bereich weder abgestellt noch gelagert werden

P024

Betreten der Fläche verboten

Die bezeichnete Fläche darf nicht betreten werden

P027

Personenbeförderung verboten

Die gekennzeichnete Einrichtung darf nicht zur Beförderung von Personen verwendet werden

P028

Benutzen von Handschuhen verboten

Bei der gekennzeichneten Tätigkeit dürfen keine Handschuhe getragen werden, etwa wenn eine Einzugsgefahr besteht

P031

Schalten verboten

Eine Schalteinrichtung darf nicht betätigt werden

P048

Laufen verboten

Laufen, Rennen, Springen und Hüpfen sind verboten. Normales Gehen bleibt erlaubt

D-P006

Zutritt für Unbefugte verboten

Nur befugte Personen dürfen den gekennzeichneten Bereich betreten

Auswahl, Anbringung und Unterweisung

Das geeignete Verbotszeichen ist nach der konkreten Gefährdung und der beabsichtigten Sicherheitsaussage auszuwählen. Für eine in Anhang 1 der ASR A1.3 festgelegte Aussage muss das dort zugeordnete Zeichen verwendet werden. Eigenständig veränderte Bildzeichen können zu Missverständnissen führen und erfüllen die Vorgaben regelmäßig nicht.

Das Zeichen muss sichtbar am Zugang zum Gefahrbereich oder unmittelbar an der betreffenden Einrichtung angebracht sein. Hindernisse, geöffnete Türen, abgestellte Gegenstände oder ungünstige Lichtverhältnisse dürfen seine Erkennbarkeit nicht beeinträchtigen. Die notwendige Größe richtet sich nach der Erkennungsweite. Die ASR A1.3 enthält dafür Vorzugsgrößen.

Ständige Verbote sind dauerhaft zu kennzeichnen. Dafür kommen Schilder, Aufkleber oder aufgemalte Zeichen infrage. Werkstoff und Befestigung müssen den Umgebungsbedingungen standhalten, beispielsweise Feuchtigkeit, Chemikalien, mechanischen Einwirkungen oder intensiver Lichteinstrahlung.

Beschäftigte müssen die Bedeutung der eingesetzten Zeichen kennen. Die Unterweisung erfolgt vor Aufnahme der Tätigkeit, anschließend mindestens jährlich sowie bei wesentlichen Änderungen der Tätigkeiten, Einrichtungen oder Betriebsabläufe. Der Arbeitgeber muss außerdem regelmäßig kontrollieren, ob die Kennzeichnung vorhanden, sichtbar und wirksam ist. Nicht mehr erforderliche Zeichen sind zu entfernen.

Abgrenzung zu anderen Kennzeichnungen

Verbotszeichen untersagen ein Verhalten. Warnzeichen weisen dagegen auf eine Gefahr hin und sind als gelbe Dreiecke gestaltet. Gebotszeichen schreiben ein Verhalten vor, beispielsweise das Tragen eines Augenschutzes, und erscheinen als blaue Kreise.

Rettungszeichen kennzeichnen Fluchtwege, Notausgänge und Erste-Hilfe-Einrichtungen. Sie sind grün und quadratisch oder rechteckig. Brandschutzzeichen kennzeichnen Einrichtungen wie Feuerlöscher oder Brandmelder. Sie sind rot und quadratisch.

Gefahrstoffpiktogramme nach dem Chemikalienrecht sind ebenfalls keine Verbotszeichen. Sie informieren über gefährliche Eigenschaften eines Stoffes oder Gemisches. Auch Verkehrszeichen der Straßenverkehrsordnung sind von der betrieblichen Sicherheitskennzeichnung zu unterscheiden.

Typische Fehler und Missverständnisse

Ein rotes Zeichen ist nicht automatisch ein Verbotszeichen. Entscheidend sind neben der Farbe auch die kreisförmige Gestalt, der Diagonalbalken und das graphische Symbol. Rote quadratische Zeichen gehören regelmäßig zum Brandschutz.

Ein Verbotszeichen darf nicht als Ersatz für vorrangige Schutzmaßnahmen verwendet werden. Eine gefährliche Maschine wird nicht allein dadurch sicher, dass „Hineinfassen verboten“ angebracht wird. Technische Schutzeinrichtungen und sichere Arbeitsabläufe bleiben erforderlich.

Das allgemeine Verbotszeichen P001 ist ohne Zusatzzeichen nicht eindeutig. Es muss mit einer ergänzenden Aussage verbunden werden, die das konkrete Verbot benennt.

Eine Häufung zahlreicher Zeichen kann deren Wirkung beeinträchtigen. Nur tatsächlich erforderliche Kennzeichnungen sollten angebracht und nach Wegfall des Verbots wieder entfernt werden.

Häufige Fragen

Was bedeutet ein Verbotszeichen?

Ein Verbotszeichen untersagt ein Verhalten, durch das eine Gefahr für Menschen entstehen kann. Die konkrete Bedeutung ergibt sich aus dem Bildzeichen und gegebenenfalls aus einem ergänzenden Zusatzzeichen.

Welche fünf Sicherheitszeichen gibt es?

Die ASR A1.3 unterscheidet Verbotszeichen, Warnzeichen, Gebotszeichen, Rettungszeichen und Brandschutzzeichen. Die Gruppen unterscheiden sich durch Form, Sicherheitsfarbe und Sicherheitsaussage.

Wie sieht ein Verbotszeichen aus?

Ein Verbotszeichen ist rund und besitzt einen roten Rand sowie einen roten Diagonalbalken. Der Untergrund ist weiß und das graphische Symbol grundsätzlich schwarz.

Welche allgemeinen Verbotszeichen gibt es?

Als allgemeines Verbotszeichen gilt P001. Es enthält keine eigenständige konkrete Sicherheitsaussage und darf deshalb nur zusammen mit einem Zusatzzeichen verwendet werden, das das verbotene Verhalten benennt.

Was bedeutet die Kennung P bei Verbotszeichen?

Der Buchstabe P kennzeichnet in der DIN EN ISO 7010 die Kategorie der Verbotszeichen. Die nachfolgende Nummer bezeichnet das einzelne registrierte Zeichen, beispielsweise P002 für „Rauchen verboten“.

Sind Verbotszeichen im Arbeitsschutz verpflichtend?

Verbotszeichen sind erforderlich, wenn die Gefährdungsbeurteilung eine entsprechende Sicherheitskennzeichnung verlangt. Sie kommen zum Einsatz, wenn eine Gefährdung nicht durch technische oder organisatorische Maßnahmen vermieden oder ausreichend begrenzt werden kann.

Siehe auch

Quellen