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Gebotszeichen im Arbeitsschutz

Fachlich geprüft von Daniel PfistererStand: 23.10.2026

Gebotszeichen sind Sicherheitszeichen, die ein bestimmtes Verhalten vorschreiben, etwa Augenschutz, Gehörschutz oder Atemschutz zu benutzen. Sie sind kreisförmig, blau und mit einem weißen Symbol versehen, weshalb sie auch als blaue Gebotszeichen bezeichnet werden. In der ISO-Kennung beginnen Gebotszeichen mit dem Buchstaben M.

Bedeutung und rechtliche Funktion

Ein Gebotszeichen gibt keine bloße Empfehlung. Es schreibt für den gekennzeichneten Bereich oder die betreffende Tätigkeit ein bestimmtes sicherheitsgerechtes Verhalten vor. Welches Verhalten verlangt wird, ergibt sich aus dem weißen grafischen Symbol.

Die Verbindlichkeit gilt für beide Seiten: Der Arbeitgeber muss das Zeichen auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung anbringen und die erforderliche Schutzausrüstung bereitstellen. Beschäftigte sind verpflichtet, das gebotene Verhalten einzuhalten und die bereitgestellte persönliche Schutzausrüstung bestimmungsgemäß zu benutzen (§ 15 ArbSchG, § 30 DGUV Vorschrift 1). Wer ein Gebotszeichen missachtet, verstößt gegen seine Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis, was arbeitsrechtliche Folgen haben kann.

Ob und wo ein Gebotszeichen erforderlich ist, bestimmt der Arbeitgeber anhand der Gefährdungsbeurteilung. Die Kennzeichnung ergänzt die betrieblichen Schutzmaßnahmen. Sie darf Gefährdungen nicht lediglich sichtbar machen, wenn diese durch wirksamere technische oder organisatorische Maßnahmen vermieden oder ausreichend verringert werden können.

Das Zeichen allein legt außerdem nicht alle Einzelheiten der Schutzmaßnahme fest. Ein Gebotszeichen für Atemschutz bestimmt beispielsweise weder das geeignete Atemschutzgerät noch den erforderlichen Filter. Diese Festlegungen müssen aus der Gefährdungsbeurteilung, der Auswahl der persönlichen Schutzausrüstung, der Betriebsanweisung und der Unterweisung hervorgehen.

Form, Farbe und ISO-Kennung

Gebotszeichen bestehen aus einem blauen Kreis und einem weißen Symbol. Die Sicherheitsfarbe Blau steht in diesem Zusammenhang für ein Gebot. Ein blaues Schild ist daher keine allgemeine Information, sondern fordert zu einem bestimmten Verhalten auf.

Die Kennungen nach DIN EN ISO 7010 beginnen mit dem Buchstaben M (englisch „mandatory“, verpflichtend). Die nachfolgende Zahl bezeichnet das einzelne Sicherheitszeichen, zum Beispiel M004 für „Augenschutz benutzen“.

Tabelle der Gebotszeichen nach ASR A1.3

Die folgende Tabelle führt die im aktuellen Anhang der ASR A1.3 abgebildeten Gebotszeichen auf:

Kennung

Sicherheitsaussage

M001

Allgemeines Gebotszeichen

M003

Gehörschutz benutzen

M004

Augenschutz benutzen

M008

Fußschutz benutzen

M009

Handschutz benutzen

M010

Schutzkleidung benutzen

M011

Hände waschen

M012

Handlauf benutzen

M013

Gesichtsschutz benutzen

M014

Kopfschutz benutzen

M015

Warnweste benutzen

M017

Atemschutz benutzen

M018

Auffanggurt benutzen

M020

Rückhaltesystem benutzen

M021

Vor Wartung oder Reparatur freischalten

M022

Hautschutzmittel benutzen

M023

Übergang benutzen

M024

Fußgängerweg benutzen

M026

Schutzschürze benutzen

Das allgemeine Gebotszeichen M001 darf nur zusammen mit einem Zusatzzeichen verwendet werden, das die verlangte Handlung konkretisiert. M053 „Rettungsweste benutzen“ ist in der aktuellen ASR A1.3 als gestrichen gekennzeichnet. Die DIN EN ISO 7010 enthält weitere M-Zeichen, weshalb die Tabelle kein vollständiger Katalog aller international registrierten Gebotszeichen ist.

Häufige Gebotszeichen für persönliche Schutzausrüstung

Augenschutz benutzen

Das häufig als Schutzbrillen-Gebotszeichen bezeichnete Zeichen M004 schreibt vor, geeigneten Augenschutz zu benutzen. Welche Schutzbrille oder andere Form des Augenschutzes geeignet ist, richtet sich nach der Gefährdung, etwa durch Späne, Staub, Flüssigkeitsspritzer oder optische Strahlung.

Gehörschutz benutzen

Das Gebotszeichen M003 kennzeichnet Bereiche oder Tätigkeiten, in denen Gehörschutz getragen werden muss. Die Auswahl des Gehörschutzes muss zur Lärmbelastung, zur Tätigkeit und zu weiteren gleichzeitig benutzten Schutzausrüstungen passen.

Atemschutz benutzen

Das Gebotszeichen M017 verlangt die Benutzung von Atemschutz. Ob beispielsweise eine partikelfiltrierende Halbmaske, eine Maske mit Filter oder ein umluftunabhängiges Gerät erforderlich ist, kann aus dem Zeichen allein nicht abgeleitet werden.

Auswahl, Anbringung und Unterweisung

Gebotszeichen müssen deutlich erkennbar und dauerhaft angebracht sein. Sie sind in geeigneter Höhe und unter Berücksichtigung möglicher Hindernisse sichtbar am Zugang zum Gefahrenbereich oder unmittelbar an der maßgeblichen Stelle anzubringen. Größe und Beleuchtung müssen zur erforderlichen Erkennungsweite passen. Orientierung gibt Tabelle 3 der ASR A1.3, die Vorzugsgrößen von Sicherheitszeichen in Abhängigkeit von der Erkennungsweite nennt.

Das Material des Schildes muss den Bedingungen am Anbringungsort standhalten. Zu berücksichtigen sind beispielsweise Feuchtigkeit, Chemikalien, mechanische Beanspruchungen, Licht und Temperatur. Nicht mehr erforderliche Zeichen müssen entfernt werden. Eine Anhäufung unterschiedlicher Zeichen ist zu vermeiden, weil sie die schnelle Wahrnehmung erschweren kann.

Beschäftigte müssen vor Aufnahme ihrer Tätigkeit über die Bedeutung der verwendeten Kennzeichnung unterwiesen werden. Die Unterweisung ist mindestens jährlich sowie bei wesentlichen Änderungen zu wiederholen. Gebotszeichen und ihre Erkennbarkeit sind regelmäßig zu kontrollieren und bei Bedarf instand zu setzen oder zu ersetzen.

Abgrenzung zu anderen Sicherheitszeichen

Gebotszeichen schreiben ein Verhalten vor. Warnzeichen sind dagegen gelbe Dreiecke mit schwarzem Rand und warnen vor Gefahren. Verbotszeichen untersagen ein gefährliches Verhalten und bestehen aus einem roten Kreis mit Diagonalbalken. Grüne Rettungszeichen kennzeichnen unter anderem Fluchtwege, Notausgänge und Erste-Hilfe-Einrichtungen. Rote, quadratische Brandschutzzeichen weisen auf Einrichtungen zur Brandmeldung oder Brandbekämpfung hin.

Ein Gebotszeichen kann deshalb ein Warnzeichen nicht ersetzen. Soll vor einer Gefahr gewarnt und zugleich eine Schutzhandlung vorgeschrieben werden, können beide Zeichen erforderlich sein.

Typische Fehler und Missverständnisse

Gebotszeichen werden teilweise als ausreichende Schutzmaßnahme betrachtet. Ein Schild verhindert jedoch weder Lärm noch Gefahrstofffreisetzungen oder herabfallende Gegenstände. Technische und organisatorische Maßnahmen haben weiterhin Vorrang.

Ein weiteres Missverständnis besteht darin, jedes blaue Schild als unverbindlichen Hinweis aufzufassen. Die blaue Kreisform kennzeichnet im System der Sicherheitszeichen ausdrücklich eine vorgeschriebene Handlung, an die auch die Beschäftigten gebunden sind.

Ältere Sicherheitszeichen müssen in bestehenden Arbeitsstätten nicht ausnahmslos sofort ausgetauscht werden. Der Arbeitgeber muss durch die Gefährdungsbeurteilung feststellen, ob mit ihnen weiterhin mindestens die gleiche Sicherheit erreicht wird. Bei neuen Arbeitsstätten und wesentlichen Änderungen sollten die aktuellen Zeichen verwendet werden. Ein Nebeneinander von alten und neuen Zeichen für dieselbe Aussage sollte vermieden werden, da uneinheitliche Kennzeichnung die Wiedererkennung erschwert.

Häufige Fragen

Welche Bedeutung hat das Gebotszeichen?

Ein Gebotszeichen schreibt eine bestimmte Handlung oder Verhaltensweise vor. Das weiße Symbol zeigt, ob beispielsweise Augen-, Gehör-, Atem-, Hand- oder Kopfschutz benutzt werden muss.

Sind Gebotszeichen Pflicht?

Gebotszeichen sind verpflichtend einzusetzen, wenn die Gefährdungsbeurteilung eine entsprechende Sicherheitskennzeichnung verlangt. Dies gilt insbesondere, wenn Gefährdungen nicht vollständig durch technische oder organisatorische Maßnahmen vermieden oder ausreichend begrenzt werden können.

Welche fünf Arten von Sicherheitszeichen gibt es?

Unterschieden werden Verbotszeichen, Warnzeichen, Gebotszeichen, Rettungszeichen und Brandschutzzeichen. Zusatzzeichen können diese Sicherheitszeichen durch Text oder weitere Angaben konkretisieren, bilden aber keine sechste Sicherheitszeichenart.

Wo findet man Gebotszeichen?

Gebotszeichen befinden sich häufig an Zugängen zu Gefahrenbereichen, an Maschinen, in Werkstätten, auf Baustellen, in Laboratorien, in medizinischen Bereichen und an betrieblichen Verkehrswegen. Sie werden dort angebracht, wo das vorgeschriebene Verhalten rechtzeitig erkannt werden muss.

Müssen alte Gebotszeichen ausgetauscht werden?

Ein pauschaler Austausch ist im Bestand nicht vorgeschrieben, wenn die Gefährdungsbeurteilung weiterhin die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschutz bestätigt. Beschädigte, unklare oder nicht mehr ausreichend erkennbare Zeichen müssen jedoch ersetzt werden.

Siehe auch

Quellen