Warnzeichen im Arbeitsschutz
Fachlich geprüft von Daniel PfistererStand: 31.10.2026
Warnzeichen sind Sicherheitszeichen, die vor einem Risiko oder einer Gefahr warnen. Im Arbeitsschutz erkennt man sie an einem gelben gleichseitigen Dreieck mit gerundeten Ecken, schwarzem Rand und schwarzem Symbol. Diese gelben Warnzeichen tragen regelmäßig eine W-Kennung, ersetzen aber keine technischen oder organisatorischen Schutzmaßnahmen.
Bedeutung im Arbeitsschutz
Ein Warnzeichen macht auf eine vorhandene Gefahr aufmerksam. Das dargestellte Symbol zeigt, ob beispielsweise mit elektrischer Spannung, Biostoffen, Flurförderzeugen, einer heißen Oberfläche oder Absturzgefahr zu rechnen ist.
Ob ein Warnzeichen notwendig ist, ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Die Arbeitsstättenverordnung verlangt Sicherheitskennzeichnungen, wenn technische oder organisatorische Maßnahmen die Gefährdung nicht verhindern oder ausreichend begrenzen. Die Kennzeichnung steht damit am Ende der Maßnahmenhierarchie. Ein Schild darf beispielsweise eine fehlende Absturzsicherung, Maschinenverkleidung oder Absaugung nicht ersetzen.
Die ASR A1.3 konkretisiert diese Anforderungen. Bei ihrer Anwendung kann der Arbeitgeber grundsätzlich davon ausgehen, dass die entsprechenden Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung erfüllt sind. Eine abweichende Lösung ist möglich, muss jedoch mindestens das gleiche Schutzniveau erreichen.
DIN EN ISO 7010 legt international abgestimmte Sicherheitszeichen fest. Die Norm ist nicht selbst mit einem Gesetz gleichzusetzen. Sie bildet jedoch eine wichtige Grundlage für die einheitliche Gestaltung und Verständlichkeit der Zeichen.
Form und Erkennungsmerkmale
Warnzeichen haben eine einheitliche Grundform. Sie bestehen aus einem gleichseitigen Dreieck mit gerundeten Ecken. Die gelbe Fläche signalisiert eine Warnung. Rand und grafisches Symbol sind schwarz.
Die konkrete Bedeutung wird durch das Symbol innerhalb des Dreiecks bestimmt. Der Buchstabe W in der Kennung bezeichnet die Gruppe der Warnzeichen. Die Nummer unterscheidet die einzelnen Sicherheitsaussagen.
Warnzeichen müssen am Zugang zu einem Gefahrbereich oder unmittelbar an der Gefahrenstelle deutlich sichtbar angebracht sein. Hindernisse, schlechte Beleuchtung oder ein ungeeigneter Betrachtungswinkel dürfen die Erkennbarkeit nicht beeinträchtigen. Größe und Ausführung richten sich insbesondere nach der erforderlichen Erkennungsweite und den Umgebungsbedingungen.
Warnzeichen und ihre Bedeutung in der Tabelle
Die folgende Warnzeichen-Tabelle enthält die in Anhang 1 der ASR A1.3 aufgeführten Kennungen. Die Lücken in der Nummerierung sind normbedingt.
Kennung | Bedeutung |
|---|---|
W001 | Allgemeine, nicht näher bezeichnete Gefahr |
W002 | Explosionsgefährliche Stoffe |
W003 | Radioaktive Stoffe oder ionisierende Strahlung |
W004 | Laserstrahl |
W005 | Nicht ionisierende Strahlung |
W006 | Magnetisches Feld |
W007 | Hindernisse am Boden |
W008 | Absturzgefahr |
W009 | Biologische Gefährdung |
W010 | Niedrige Temperatur oder Frost |
W011 | Rutschgefahr |
W012 | Elektrische Spannung |
W014 | Flurförderzeuge |
W015 | Schwebende Last |
W016 | Giftige Stoffe |
W017 | Heiße Oberfläche |
W018 | Automatischer Anlauf |
W019 | Quetschgefahr |
W021 | Feuergefährliche Stoffe |
W023 | Ätzende Stoffe |
W024 | Gefahr von Handverletzungen |
W025 | Gegenläufige Rollen und vergleichbare Einzugsstellen |
W026 | Gefahren beim Aufladen von Batterien |
W027 | Optische Strahlung |
W028 | Brandfördernde Stoffe |
W029 | Gasflaschen |
D-W021 | Explosionsfähige Atmosphäre |
Das allgemeine Warnzeichen W001 darf nur zusammen mit einem Zusatzzeichen eingesetzt werden, das die konkrete Gefahr benennt. D-W021 ist kein internationales W-Zeichen der DIN EN ISO 7010, sondern ein ergänzendes nationales Zeichen nach DIN 4844-2.
In der Praxis werden Warnzeichen häufig mit Gebots- oder Verbotszeichen kombiniert. Das Warnzeichen benennt die Gefahr, das Gebots- oder Verbotszeichen das erforderliche Verhalten, zum Beispiel W012 „Elektrische Spannung“ zusammen mit P010 „Berühren verboten“ oder W017 „Heiße Oberfläche“ zusammen mit M009 „Handschutz benutzen“. Zusatzzeichen können die Gefahr weiter konkretisieren, etwa „Hochspannung – Lebensgefahr“.
Auswahl und Anbringung im Betrieb
Die Auswahl eines Warnzeichens richtet sich nicht nach dem verfügbaren Schildersortiment, sondern nach der tatsächlich ermittelten Gefährdung.
- Gefährdung beurteilen: Zunächst ist festzustellen, welche Gefahr besteht und welche Personen betroffen sein können.
- Schutzmaßnahmen umsetzen: Technische und organisatorische Maßnahmen haben Vorrang vor der Kennzeichnung.
- Spezifisches Zeichen auswählen: Ein genau passendes Warnzeichen ist dem allgemeinen Zeichen W001 vorzuziehen.
- Anbringungsort bestimmen: Das Zeichen muss rechtzeitig vor dem Betreten oder Erreichen des Gefahrbereichs wahrgenommen werden können.
- Größe und Material festlegen: Erkennungsweite, Beleuchtung, Feuchtigkeit, chemische Einwirkungen und mechanische Beanspruchungen sind zu berücksichtigen.
- Wirksamkeit kontrollieren: Beschädigte, verschmutzte, verdeckte oder nicht mehr erforderliche Zeichen sind instand zu setzen, zu reinigen oder zu entfernen.
Eine Anhäufung vieler Sicherheitszeichen ist zu vermeiden. Zu viele Zeichen an einer Stelle können die schnelle Erfassung erschweren. Beschäftigte müssen vor Aufnahme der Tätigkeit und danach mindestens jährlich in verständlicher Form über die betrieblichen Sicherheitsmaßnahmen unterwiesen werden (§ 6 Abs. 4 ArbStättV). Dazu gehört auch die Bedeutung der verwendeten Warnzeichen und das Verhalten, das im gekennzeichneten Bereich von ihnen erwartet wird, etwa Abstand halten, Schutzausrüstung tragen oder den Bereich nur mit Freigabe betreten.
Ältere Warnzeichen in bestehenden Arbeitsstätten müssen nicht allein wegen einer geänderten Darstellung sofort ausgetauscht werden. Der Arbeitgeber muss anhand der Gefährdungsbeurteilung feststellen, ob mit ihnen weiterhin mindestens die gleiche Sicherheit erreicht wird. Bei neuen Arbeitsstätten und wesentlichen Änderungen sind die aktuellen Zeichen zu verwenden. Ein Nebeneinander von alten und neuen Zeichen für dieselbe Aussage sollte vermieden werden.
Abgrenzung zu anderen Sicherheitszeichen und Gefahrstoffpiktogrammen
Warnzeichen sind eine von fünf grundlegenden Gruppen der Sicherheitszeichen. Verbotszeichen sind rund und rot-weiß gestaltet. Gebotszeichen sind rund und blau. Rettungszeichen sind grün und quadratisch oder rechteckig. Brandschutzzeichen sind rot und quadratisch oder rechteckig.
Ein Warnzeichen für feuergefährliche Stoffe ist deshalb kein Brandschutzzeichen. Es warnt vor einer Brandgefahr. Ein Brandschutzzeichen kennzeichnet dagegen beispielsweise den Standort eines Feuerlöschers.
Gefahrstoffpiktogramme nach der CLP-Verordnung sind ebenfalls von Warnzeichen zu unterscheiden. Sie haben die Form einer auf die Spitze gestellten Raute mit rotem Rahmen, weißem Hintergrund und schwarzem Symbol. Sie informieren über gefährliche Eigenschaften von Stoffen und Gemischen und gehören auf Gebinde und Etiketten. Gelbe Warnzeichen kennzeichnen dagegen Gefahrenbereiche oder Gefahrstellen im betrieblichen Umfeld. Bei Lagerbereichen für Gefahrstoffe treffen beide Systeme aufeinander; die ASR A1.3 regelt deren Kennzeichnung in Abschnitt 7 gesondert.
Gelb-schwarze Streifen sind Sicherheitsmarkierungen und keine Warnzeichen. Sie machen insbesondere ständige Hindernisse, Stoßstellen, Quetschstellen oder andere Gefahrstellen kenntlich.
Typische Fehler und Missverständnisse
Ein Warnzeichen wird häufig fälschlich als ausreichende Schutzmaßnahme betrachtet. Tatsächlich weist es nur auf eine verbleibende Gefahr hin. Die Gefahr selbst muss soweit wie möglich durch wirksamere Maßnahmen beseitigt oder begrenzt werden.
Weitere Fehler sind zu kleine, verdeckte oder verschmutzte Zeichen. Auch W001 ohne konkretisierendes Zusatzzeichen ist unzulänglich, weil die Art der Gefahr nicht erkennbar wird. Nicht mehr zutreffende Warnzeichen sollten entfernt werden, da widersprüchliche oder unnötige Kennzeichnungen die Sicherheitskommunikation beeinträchtigen.
Häufige Fragen
Was heißt Warnzeichen?
Ein Warnzeichen weist auf ein Risiko oder eine Gefahr hin. Das Symbol im gelben Dreieck zeigt, welche Gefährdung besteht, beispielsweise elektrische Spannung, Rutschgefahr oder Biogefährdung.
Welche 5 Sicherheitszeichen gibt es?
Die fünf grundlegenden Arten sind Verbotszeichen, Warnzeichen, Gebotszeichen, Rettungszeichen und Brandschutzzeichen. Sie unterscheiden sich durch Form, Sicherheitsfarbe und Bedeutung.
Wie sieht das Warnzeichen aus?
Ein Warnzeichen ist ein gleichseitiges gelbes Dreieck mit gerundeten Ecken. Rand und grafisches Symbol sind schwarz.
Wie erkenne ich ein Warnzeichen?
Entscheidend sind die dreieckige Form und die gelb-schwarze Gestaltung. Das schwarze Symbol innerhalb des Dreiecks benennt die jeweilige Gefahr.
Sind Warnzeichen im Betrieb Pflicht?
Warnzeichen sind erforderlich, wenn eine Gefährdung nicht durch technische oder organisatorische Maßnahmen vermieden oder ausreichend begrenzt werden kann. Ob und wo ein Zeichen benötigt wird, muss der Arbeitgeber anhand der Gefährdungsbeurteilung bestimmen.
Was bedeutet das Warnzeichen W001?
W001 ist das allgemeine Warnzeichen für eine nicht näher dargestellte Gefahr. Es darf nur gemeinsam mit einem Zusatzzeichen verwendet werden, das die konkrete Gefahr verständlich bezeichnet.
Siehe auch
Quellen
- Verordnung über Arbeitsstätten (ArbStättV) — § 3a Absatz 1, § 6 Absatz 4, Anhang Nummer 1.3 Absatz 1
- Technische Regeln für Arbeitsstätten Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung (ASR A1.3) Ausgabe Februar 2013 zuletzt geändert GMBl 2022 S. 242 — Abschnitt 3.4, Abschnitt 4 Absatz 12, Abschnitt 4 Absatz 13, Abschnitt 5.1 Tabelle 1, Abschnitt 5.1 Absatz 6, Anhang 1 Abschnitt 2
- Graphische Symbole Sicherheitsfarben und Sicherheitszeichen Registrierte Sicherheitszeichen (DIN EN ISO 7010) Ausgabe 2020-07 — Produktinformation
- Graphische Symbole Sicherheitsfarben und Sicherheitszeichen Registrierte Sicherheitszeichen Änderung 8 (DIN EN ISO 7010/A8) Ausgabe 2025-02 — Produktinformation
- Graphische Symbole Sicherheitsfarben und Sicherheitszeichen Teil 2 Registrierte Sicherheitszeichen (DIN 4844-2) Ausgabe 2021-11 — Produktinformation
- Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (GefStoffV) — § 4 Absatz 1
- Verordnung über die Einstufung Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (CLP-Verordnung) — Anhang I Abschnitt 1.2.1
