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Ergonomie am Arbeitsplatz

Fachlich geprüft von Daniel PfistererStand: 08.11.2026

Ergonomie am Arbeitsplatz bedeutet, Arbeit, Arbeitsmittel, Arbeitsumgebung und Arbeitsorganisation an die Fähigkeiten und Eigenschaften des Menschen anzupassen. Ein ergonomischer Arbeitsplatz soll körperliche und psychische Fehlbelastungen vermeiden oder verringern und zugleich ein sicheres, gesundes und effizientes Arbeiten ermöglichen. Maßgeblich ist nicht ein einzelnes Möbelstück, sondern die Gestaltung des gesamten Arbeitssystems.

Definition und Ziele der Ergonomie

Ergonomie ist die wissenschaftlich und praktisch begründete Anpassung von Arbeitssystemen an den Menschen. Sie berücksichtigt unter anderem Körpermaße, Beweglichkeit, Kraft, Wahrnehmung, Erfahrung und individuelle Leistungsvoraussetzungen. Zugleich bezieht sie die Arbeitsaufgabe, verwendete Arbeitsmittel, räumliche Bedingungen, Arbeitsabläufe und organisatorische Vorgaben ein.

Ergonomische Arbeitsplatzgestaltung verfolgt mehrere miteinander verbundene Ziele. Ungeeignete Körperhaltungen, übermäßige Kräfte, häufige Wiederholungen, Bewegungsmangel und psychische Fehlbelastungen sollen begrenzt werden. Arbeitsmittel müssen verständlich und sicher bedienbar sein. Beschäftigte benötigen außerdem ausreichenden Bewegungsraum, geeignete Sichtverhältnisse und die Möglichkeit, ihre Haltung und Belastung regelmäßig zu wechseln.

Eine körperliche Belastung ist nicht grundsätzlich gesundheitsschädlich. Entscheidend sind ihre Höhe, Dauer, Häufigkeit und Kombination mit weiteren Belastungsfaktoren. Dauerhafte Überforderung kann ebenso problematisch sein wie anhaltende Unterforderung durch bewegungsarme Arbeit.

Pflichten des Arbeitgebers

Die menschengerechte Gestaltung der Arbeit gehört zum gesetzlichen Arbeitsschutz. Der Arbeitgeber muss durch die Gefährdungsbeurteilung feststellen, welche Belastungen bei der Tätigkeit auftreten und welche Maßnahmen erforderlich sind. Dabei sind unter anderem die Gestaltung des Arbeitsplatzes, die verwendeten Arbeitsmittel, die Arbeitsabläufe, die Arbeitszeit sowie physische und psychische Belastungen zu berücksichtigen.

Ergonomische Anforderungen sollten bereits bei Planung und Beschaffung einbezogen werden. Nachträgliche Verhaltenshinweise können eine ungeeignete technische Gestaltung nicht ausgleichen. Vorrang haben deshalb Maßnahmen, die Gefährdungen an ihrer Quelle vermeiden. Dazu gehören verstellbare Arbeitsflächen, geeignete Hebehilfen, günstig angeordnete Bedienelemente oder eine aufgabenangemessene Software. Organisatorische Maßnahmen wie Tätigkeitswechsel ergänzen die technische Gestaltung.

Die Gefährdungsbeurteilung und die festgelegten Maßnahmen müssen dokumentiert und auf ihre Wirksamkeit geprüft werden. Eine erneute Bewertung ist insbesondere bei geänderten Arbeitsabläufen, neuen Arbeitsmitteln, Beschwerden oder einer wesentlichen Umgestaltung erforderlich. Beschäftigte müssen zudem über die richtige Einstellung und Verwendung der Arbeitsmittel unterwiesen werden.

Grundsätze ergonomischer Arbeitsplatzgestaltung

Körpermaße und Bewegungsraum

Ein Arbeitsplatz sollte nicht ausschließlich für einen durchschnittlich großen Menschen ausgelegt sein. Besondere Belange älterer Beschäftigter, schwangerer Frauen oder von Menschen mit Behinderungen sind ebenfalls zu berücksichtigen. Für barrierefreie Arbeitsplätze enthält die ASR V3a.2 konkrete Anforderungen. Arbeitsflächen, Sitze, Bedienhöhen und Greifräume müssen entweder verstellbar sein oder den maßgeblichen Körpermaßen der vorgesehenen Benutzergruppe entsprechen. Häufig benötigte Gegenstände und Bedienelemente gehören in den gut erreichbaren Greifraum.

Ausreichender Fuß-, Bein- und Bewegungsraum ermöglicht Haltungswechsel und Ausgleichsbewegungen. Hindernisse unter Arbeitsflächen oder weit entfernte Arbeitsmittel können dagegen zu verdrehten, gebeugten oder überstreckten Körperhaltungen führen.

Die geeignete Arbeitshöhe hängt auch von der Aufgabe ab. Präzisionsarbeiten mit hohen Sehanforderungen können eine höhere Wirkstelle erfordern. Bei Tätigkeiten mit größerem Kraftaufwand ist häufig eine niedrigere Arbeitshöhe günstiger.

Arbeitsmittel und Benutzungsschnittstellen

Arbeitsmittel müssen zur Tätigkeit, zur Arbeitsumgebung und zu den Leistungsvoraussetzungen der Beschäftigten passen. Griffe, Stellteile und Werkzeuge sollten sicher erreichbar und mit möglichst neutraler Gelenkstellung verwendbar sein. Hohe Bedienkräfte, ungünstige Kraftrichtungen und dauerhaftes Arbeiten oberhalb der Schulterhöhe sind möglichst zu vermeiden.

Ergonomie umfasst auch digitale Benutzungsschnittstellen. Informationen müssen verständlich dargestellt, Eingaben eindeutig zugeordnet und Fehler möglichst korrigierbar sein. Unübersichtliche Software, schlecht erkennbare Anzeigen oder eine dauerhaft hohe Aufmerksamkeitsanforderung können psychische und körperliche Fehlbeanspruchungen begünstigen.

Arbeitsumgebung und Arbeitsorganisation

Beleuchtung, Raumklima, Lärm, Vibrationen und räumliche Bedingungen beeinflussen die ergonomische Qualität eines Arbeitsplatzes. Eine gute Möblierung allein genügt deshalb nicht. Blendungen, schlechte Sicht, störender Lärm oder ungeeignete Temperaturen können eine günstige Körperhaltung erschweren und die Beanspruchung erhöhen.

Auch Arbeitsabläufe müssen ergonomisch gestaltet sein. Einseitige Wiederholungen, dauerhaftes Sitzen oder Stehen, starre Taktvorgaben und fehlende Erholungsmöglichkeiten sollten durch Tätigkeitswechsel, geeignete Arbeitsverteilung und ausreichende Unterbrechungen begrenzt werden.

Ergonomische Sitzhaltung und rückengerechtes Arbeiten

Eine ergonomische Sitzhaltung ist keine starre Idealhaltung, die über Stunden beibehalten werden soll. Die Referenzsitzhaltung dient vielmehr als Ausgangspunkt. Dabei stehen die Füße vollständig auf dem Boden oder auf einer geeigneten Fußstütze. Die Winkel zwischen Ober- und Unterschenkeln sowie zwischen Ober- und Unterarmen betragen mindestens etwa 90 Grad. Schultern und Arme bleiben möglichst entspannt, während der Rücken durch die verstellte Rückenlehne unterstützt wird.

Bei der Bildschirmarbeit sollte der Sehabstand grundsätzlich mindestens 500 Millimeter betragen. Die Blicklinie verläuft leicht nach unten. Bildschirm, Tastatur und Eingabegerät sind so anzuordnen, dass Kopf und Oberkörper nicht ständig verdreht werden müssen. Wird ein Notebook dauerhaft ortsgebunden verwendet, sind in der Regel eine räumliche Trennung von Bildschirm und Eingabemitteln sowie geeignete externe Geräte erforderlich.

Entscheidend ist der regelmäßige Wechsel zwischen vorderer, mittlerer und hinterer Sitzhaltung. Noch günstiger ist ein Wechsel zwischen Sitzen, Stehen und Bewegung. Rückengerechtes Arbeiten bedeutet daher nicht, den Rücken ständig bewusst gerade zu halten. Es verlangt Arbeitsbedingungen, die unterschiedliche Körperhaltungen ermöglichen und einseitige Belastungen vermeiden.

Bei Bildschirmarbeit soll die Tätigkeit regelmäßig durch andere Aufgaben unterbrochen werden. Ist ein Tätigkeitswechsel nicht möglich, sind kurze Erholungszeiten festzulegen. Die ASR A6 nennt etwa fünf Minuten nach einer Stunde ununterbrochener Bildschirmarbeit als einen in der Praxis bewährten Orientierungswert. Dies ist keine allgemeine gesetzliche Pausenregel.

Ergonomie in Büro, Industrie und Logistik

Büro und Bildschirmarbeit

Im Büro stehen verstellbare Arbeitsmöbel, ausreichend große Arbeitsflächen, geeignete Bildschirme und Eingabemittel sowie gute Sehbedingungen im Vordergrund. Hinzu kommen eine aufgabenangemessene Software und regelmäßige Belastungswechsel. Bei wechselnden Benutzern muss sich der Arbeitsplatz ohne großen Aufwand neu einstellen lassen.

Industrie

In Produktion und Montage bestimmen vor allem Wirkstellenhöhe, Greifräume, Bedienkräfte und Wiederholungsfrequenzen die Belastung. Werkstücke, Werkzeuge und Anzeigen sollten so angeordnet sein, dass häufige Rumpfbeugung, verdrehte Haltungen und Arbeiten über Schulterhöhe vermieden werden. Höhenverstellbare Vorrichtungen, Materialzuführungen und technische Assistenzsysteme können unterschiedliche Körpermaße und Tätigkeiten berücksichtigen.

Logistik

In der Logistik gehören Heben, Tragen, Ziehen, Schieben, Kommissionieren und die Verwendung mobiler Bildschirmgeräte zu den wichtigen Gestaltungsfeldern. Gefährdende manuelle Lastenhandhabung ist möglichst durch mechanische Ausrüstungen oder organisatorische Änderungen zu vermeiden. Lassen sich Lasten nicht vollständig vermeiden, sind unter anderem Gewicht, Häufigkeit, Greifbedingungen, Körperhaltung, Transportweg und Erholungszeiten zu beurteilen. Als praxisbewährtes Werkzeug dafür stellt die BAuA die Leitmerkmalmethoden zur Verfügung, etwa für Heben, Halten und Tragen, für Ziehen und Schieben, für manuelle Arbeitsprozesse und für Körperzwangshaltungen.

Für erwachsene Beschäftigte gibt es in Deutschland keine allgemein gültigen gesetzlichen Höchstlasten. Die zulässige Belastung ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Feste Grenzen gelten nur für besondere Personengruppen, etwa für schwangere Frauen nach dem Mutterschutzgesetz.

Scanner und andere Handgeräte sollten leicht, gut lesbar und ohne dauerhaft ungünstige Hand-, Arm- oder Nackenhaltung verwendbar sein. Rückengerechtes Heben allein ersetzt keine technische Verbesserung des Arbeitsplatzes.

Bedeutung der DIN EN ISO 9241

Die DIN EN ISO 9241 ist eine Normenreihe zur Ergonomie der Mensch-System-Interaktion. Sie behandelt unterschiedliche Themen und ist deshalb nicht als einzelne allgemeine Arbeitsplatznorm zu verstehen. Für die körperliche Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen ist insbesondere DIN EN ISO 9241-5 relevant.

Die aktuelle DIN EN ISO 9241-5:2026-01 enthält Anforderungen und Leitsätze zur Arbeitsplatzgestaltung und Körperhaltung. Sie ersetzt die Ausgabe von August 1999. Allgemeine ergonomische Grundsätze für die Gestaltung von Arbeitssystemen enthält außerdem DIN EN ISO 6385:2016-12.

DIN-Normen sind grundsätzlich keine Gesetze. Ihre Anwendung kann jedoch durch Verträge oder rechtliche Verweisungen verbindlich werden und bei der Beurteilung des Stands der Technik Bedeutung besitzen. Die unmittelbaren Arbeitgeberpflichten ergeben sich vor allem aus den staatlichen Arbeitsschutzvorschriften. Für Bildschirmarbeit konkretisiert die ASR A6 die Arbeitsstättenverordnung. Für die ergonomische Verwendung von Arbeitsmitteln ist unter anderem die TRBS 1151 relevant.

Abgrenzung zu Gesundheitsförderung und ergonomischen Produkten

Ein ergonomischer Arbeitsplatz ist nicht mit einem als ergonomisch beworbenen Stuhl, einer besonderen Maus oder einem Stehpult gleichzusetzen. Einzelne Produkte sind nur dann sinnvoll, wenn sie zur Arbeitsaufgabe, zur Person und zur übrigen Gestaltung passen und richtig eingestellt werden können.

Betriebliche Gesundheitsförderung, Bewegungskurse und Rückentraining können ergonomische Maßnahmen ergänzen. Sie ersetzen jedoch weder die Gefährdungsbeurteilung noch die Pflicht des Arbeitgebers, ungeeignete Arbeitsbedingungen technisch und organisatorisch zu verbessern.

Typische Fehler und Missverständnisse

Eine aufrechte Körperhaltung ist immer ergonomisch

Auch eine günstige Körperhaltung kann bei zu langer Dauer zur statischen Belastung werden. Ergonomisch entscheidend sind Haltungswechsel, Bewegung und eine passende Arbeitsorganisation.

Beschäftigte sind allein für die richtige Einstellung verantwortlich

Beschäftigte müssen Arbeitsmittel bestimmungsgemäß verwenden und erhaltene Anweisungen beachten. Der Arbeitgeber bleibt jedoch für Auswahl, Bereitstellung, Gestaltung und Unterweisung verantwortlich.

Ergonomie betrifft nur Büromöbel

Ergonomie umfasst auch Maschinen, Werkzeuge, Lastenhandhabung, Software, Arbeitsabläufe, Licht, Lärm und psychische Belastungsfaktoren. Sie ist deshalb in Industrie und Logistik ebenso relevant wie im Büro.

Häufige Fragen

Was versteht man unter Ergonomie am Arbeitsplatz?

Ergonomie am Arbeitsplatz ist die Anpassung der Arbeit an die körperlichen und psychischen Eigenschaften des Menschen. Sie umfasst den Arbeitsplatz, die Arbeitsmittel, die Arbeitsaufgabe, die Organisation und die Arbeitsumgebung.

Ist ein ergonomischer Arbeitsplatz gesetzlich vorgeschrieben?

Der Arbeitgeber muss Arbeit menschengerecht gestalten und Gefährdungen durch ungeeignete Arbeitsplätze oder Arbeitsmittel vermeiden oder verringern. Welche konkreten ergonomischen Maßnahmen erforderlich sind, wird anhand der Gefährdungsbeurteilung bestimmt.

Wie sieht eine ergonomische Sitzhaltung aus?

Füße und Unterarme sollten abgestützt, die Schultern entspannt und die Gelenke möglichst in neutraler Stellung sein. Noch wichtiger als eine einzelne Sitzposition ist der häufige Wechsel zwischen verschiedenen Sitzhaltungen, Stehen und Bewegung.

Ist ein höhenverstellbarer Schreibtisch Pflicht?

Ein höhenverstellbarer Schreibtisch ist nicht an jedem Arbeitsplatz automatisch vorgeschrieben. Er kann jedoch erforderlich oder besonders geeignet sein, wenn nur dadurch unterschiedliche Körpermaße berücksichtigt, Haltungswechsel ermöglicht oder festgestellte Belastungen ausreichend reduziert werden können.

Welche Rolle spielt DIN EN ISO 9241 bei der Arbeitsplatzgestaltung?

Die Normenreihe beschreibt ergonomische Anforderungen an die Mensch-System-Interaktion. DIN EN ISO 9241-5:2026-01 behandelt besonders die Arbeitsplatzanordnung und Körperhaltung, ist aber für sich genommen grundsätzlich kein Gesetz.

Wie oft sollte Bildschirmarbeit unterbrochen werden?

Bildschirmarbeit soll regelmäßig durch andere Tätigkeiten unterbrochen werden. Ist das nicht möglich, sind kurze Erholungszeiten anhand der Gefährdungsbeurteilung festzulegen. Etwa fünf Minuten nach einer Stunde ununterbrochener Bildschirmarbeit gelten nach der ASR A6 als bewährter Orientierungswert.

Siehe auch

Quellen

  • Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit (ArbSchG) — § 2 Abs. 1, § 4, § 5 Abs. 1, § 5 Abs. 3, § 6 Abs. 1
  • Verordnung über Arbeitsstätten (ArbStättV) — § 3 Abs. 1, § 3a Abs. 1, Anhang Nummer 6.1
  • Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln (BetrSichV) — § 3 Abs. 2, § 6 Abs. 1
  • Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der manuellen Handhabung von Lasten bei der Arbeit (LasthandhabV) — § 2
  • Technische Regel für Arbeitsstätten Bildschirmarbeit Ausgabe Juli 2024 (ASR A6) — Abschnitt 5.1, Abschnitt 5.3, Abschnitt 6.3.11
  • Technische Regel für Betriebssicherheit 1151 Ausgabe März 2025 (TRBS 1151) — Abschnitt 4.2.1
  • DIN EN ISO 9241-5:2026-01 Ergonomie der Mensch-System-Interaktion Teil 5 (DIN EN ISO 9241-5) — Ersatzvermerk
  • DIN EN ISO 6385:2016-12 Grundsätze der Ergonomie für die Gestaltung von Arbeitssystemen (DIN EN ISO 6385) — Einführungsbeitrag
  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung Information 208-053 Ausgabe Juni 2024 (DGUV Information 208-053) — Abschnitt 1