Gewerbeaufsichtsamt und staatliche Arbeitsschutzaufsicht
Fachlich geprüft von Daniel PfistererStand: 07.11.2026
Die staatliche Arbeitsschutzaufsicht überwacht die Einhaltung der gesetzlichen Arbeitsschutzvorschriften und berät Arbeitgeber bei der Umsetzung ihrer Pflichten. Die zuständigen Behörden werden von den Bundesländern unterschiedlich organisiert und bezeichnet. In Bayern und Niedersachsen übernehmen beispielsweise Gewerbeaufsichtsämter diese Aufgaben, während in anderen Bundesländern unter anderem Ämter für Arbeitsschutz, Landesämter oder entsprechende Fachabteilungen zuständig sind. Die gesetzlichen Aufgaben und Befugnisse ergeben sich insbesondere aus dem Arbeitsschutzgesetz.
Welche Aufgaben hat das Gewerbeaufsichtsamt?
Die zentralen Aufgaben des Gewerbeaufsichtsamts sind die Überwachung und Durchsetzung staatlicher Arbeitsschutzvorschriften. Zugleich berät die Behörde Arbeitgeber darüber, wie sie ihre gesetzlichen Pflichten rechtskonform erfüllen können. Diese Beratung ersetzt weder die Verantwortung des Arbeitgebers noch die betriebliche Beratung durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit oder den Betriebsarzt.
Bei Kontrollen prüft die Gewerbeaufsicht beispielsweise die betriebliche Arbeitsschutzorganisation, die Gefährdungsbeurteilung, Unterweisungen und die arbeitsmedizinische Vorsorge. Weitere Prüfgegenstände können Arbeitsstätten, Arbeitsmittel, persönliche Schutzausrüstungen, Gefahrstoffe, biologische Arbeitsstoffe, Arbeitsverfahren und Notfallmaßnahmen sein.
Zum Aufgabengebiet gehören je nach landesrechtlicher Zuständigkeitsverteilung außerdem Bereiche des sozialen Arbeitsschutzes. Dazu zählen insbesondere das Arbeitszeitrecht, der Mutterschutz sowie der Kinder- und Jugendarbeitsschutz. Die Behörden bearbeiten auch vorgeschriebene Anzeigen und Anträge auf Ausnahmen, Genehmigungen oder Erlaubnisse.
Gewerbeaufsichtsämter können darüber hinaus Aufgaben außerhalb des betrieblichen Arbeitsschutzes übernehmen. Dazu gehören in einigen Ländern etwa Produktsicherheit, Chemikaliensicherheit, Strahlenschutz, Sprengstoffrecht oder Umweltschutz. Diese zusätzlichen Zuständigkeiten unterscheiden sich zwischen den Ländern.
Wann kontrolliert die Gewerbeaufsicht Betriebe?
Die staatliche Arbeitsschutzaufsicht kann Betriebe im Rahmen risikoorientierter Kontrollen, landesweiter Schwerpunktaktionen oder gemeinsamer Arbeitsprogramme besichtigen. Bei der Auswahl sind insbesondere Art und Umfang des betrieblichen Gefährdungspotenzials zu berücksichtigen. Seit dem Kalenderjahr 2026 müssen die Landesbehörden jährlich mindestens fünf Prozent der im jeweiligen Land vorhandenen Betriebe besichtigen.
Weitere Anlässe für eine Kontrolle können sein:
- Beschwerden und konkrete Hinweise
- schwere Arbeitsunfälle oder Schadensfälle
- Verdachtsfälle arbeitsbedingter Erkrankungen
- Genehmigungs- und Erlaubnisverfahren
- festgestellte Mängel bei früheren Besichtigungen
- besondere Gefährdungen oder auffällige Unfallzahlen
Eine Kontrolle muss nicht zwingend vorher angekündigt werden. Die Aufsichtsbeamten dürfen Betriebsstätten, Geschäfts- und Arbeitsräume während der Betriebs- und Arbeitszeiten betreten, besichtigen und prüfen. Sie können Unterlagen anfordern, Arbeitsmittel und Schutzvorrichtungen untersuchen, Messungen durchführen und Arbeitsabläufe beobachten.
Welche Maßnahmen kann das Gewerbeaufsichtsamt anordnen?
Stellt die Behörde einen Mangel fest, richtet sich ihre Reaktion nach dessen Art und Schwere. Bei geringfügigen Abweichungen kann zunächst ein mündlicher Hinweis genügen. Häufig werden die festgestellten Mängel in einem Besichtigungsschreiben zusammengefasst und mit einer Frist zur Beseitigung verbunden.
Reicht dies nicht aus, kann die Behörde verbindlich anordnen, welche Schutzmaßnahmen umzusetzen sind. Bei Gefahr im Verzug können Anordnungen sofort vollziehbar sein. Wird eine vollziehbare Anordnung nicht befolgt, darf die Behörde die betroffene Arbeit sowie die Verwendung oder den Betrieb eines Arbeitsmittels untersagen.
Je nach Rechtsverstoß kommen außerdem Zwangsmittel und Bußgeldverfahren in Betracht. Ergeben sich Anhaltspunkte für eine Straftat, kann oder muss der Vorgang an die Staatsanwaltschaft abgegeben werden. Eine allgemeine Betriebsschließung ist dagegen keine automatische Folge eines Arbeitsschutzmangels. Behördliche Maßnahmen müssen sich auf eine Rechtsgrundlage stützen und verhältnismäßig sein.
Verstöße gegen den Arbeitsschutz melden
Beschäftigte dürfen sich an die zuständige staatliche Arbeitsschutzbehörde wenden, wenn konkrete Anhaltspunkte für unzureichende Schutzmaßnahmen bestehen und der Arbeitgeber einer entsprechenden Beschwerde nicht abhilft. Aus der Kontaktaufnahme dürfen ihnen keine Nachteile entstehen.
Eine Meldung sollte den Betrieb, den betroffenen Arbeitsplatz, die konkrete Gefährdung und möglichst auch Ort, Zeitraum und wiederkehrende Abläufe beschreiben. Fotos oder Unterlagen können hilfreich sein, sofern sie rechtmäßig angefertigt oder erlangt wurden.
Arbeitsschutzbehörden gehen grundsätzlich auch anonymen Beschwerden nach. Unzureichende Angaben können eine Prüfung jedoch erschweren oder unmöglich machen. Eine uneingeschränkte Garantie dauerhafter Anonymität ist ebenfalls nicht möglich, da in späteren Verwaltungs- oder Bußgeldverfahren Rechte auf Akteneinsicht zu berücksichtigen sein können. Die Identität des Hinweisgebers soll grundsätzlich geschützt und nur nach rechtlicher Prüfung offengelegt werden.
Das zuständige Gewerbeaufsichtsamt oder die anders bezeichnete Arbeitsschutzbehörde lässt sich über die Behördenverzeichnisse der Länder beziehungsweise des Länderausschusses für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik ermitteln. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem jeweiligen Verfahren und kann an die Betriebsstätte, den Betriebssitz oder einen anderen gesetzlich bestimmten Ort anknüpfen.
Zuständigkeit der Gewerbeaufsichtsämter in Bayern
In Bayern werden die Arbeitsschutzvorschriften durch die Gewerbeaufsichtsämter bei den Regierungen vollzogen. Für jeden der sieben Regierungsbezirke besteht ein Gewerbeaufsichtsamt bei der jeweiligen Regierung:
- Oberbayern
- Niederbayern
- Oberpfalz
- Oberfranken
- Mittelfranken
- Unterfranken
- Schwaben
Die bayerischen Gewerbeaufsichtsämter überwachen neben dem Arbeitsschutz insbesondere Bereiche des Gefahrenschutzes, der Produktsicherheit und der Chemikaliensicherheit. Für einzelne Fachgebiete bestehen bayernweite oder überregionale Kompetenzzentren. Deshalb kann bei spezialisierten Verfahren ein anderes Gewerbeaufsichtsamt zuständig sein als das Amt des örtlichen Regierungsbezirks.
Abgrenzung zu anderen Stellen
Das Gewerbeaufsichtsamt ist nicht mit der Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse gleichzusetzen. Die Gewerbeaufsicht ist Teil der staatlichen Arbeitsschutzverwaltung. Berufsgenossenschaften und Unfallkassen sind Träger der gesetzlichen Unfallversicherung und überwachen im Rahmen ihres Präventionsauftrags unter anderem die Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren. Beide Aufsichtssysteme arbeiten zusammen und tauschen Informationen über Betriebsbesichtigungen aus.
Auch das kommunale Gewerbeamt ist nicht automatisch für den Arbeitsschutz zuständig. Seine Aufgaben betreffen vor allem Gewerbeanzeigen und andere gewerberechtliche Verwaltungsverfahren.
Schwarzarbeit, illegale Beschäftigung und die behördliche Kontrolle des gesetzlichen Mindestlohns fallen grundsätzlich in den Aufgabenbereich der Finanzkontrolle Schwarzarbeit beim Zoll. Individuelle Ansprüche auf Arbeitsentgelt sowie Streitigkeiten über Kündigungen oder Arbeitsverträge entscheidet die Gewerbeaufsicht ebenfalls nicht.
Typische Fehler und Missverständnisse
Die Bezeichnung Gewerbeaufsichtsamt wird häufig als bundesweit einheitlicher Behördenname verstanden. Tatsächlich bestimmen die Länder sowohl die Behördenstruktur als auch die genaue Aufgabenverteilung.
Ein weiteres Missverständnis besteht darin, dass die Behörde für die Sicherheit im Betrieb verantwortlich sei. Die Arbeitsschutzverantwortung liegt weiterhin beim Arbeitgeber. Die staatliche Arbeitsschutzaufsicht kontrolliert, berät und greift bei Verstößen mit hoheitlichen Maßnahmen ein.
Auch anonyme Beschwerden führen nicht automatisch zu einer Kontrolle. Die Behörde benötigt hinreichend konkrete und nachvollziehbare Angaben, um den Sachverhalt prüfen zu können.
Häufige Fragen
Welche Aufgaben hat das Gewerbeaufsichtsamt?
Das Gewerbeaufsichtsamt überwacht Arbeitsschutzvorschriften, kontrolliert Betriebe und berät Arbeitgeber bei der Erfüllung ihrer gesetzlichen Pflichten. Es kann außerdem Beschwerden bearbeiten, Genehmigungs- und Anzeigeverfahren durchführen sowie verbindliche Maßnahmen zur Beseitigung von Gefahren anordnen.
Wo meldet man Verstöße gegen den Arbeitsschutz?
Verstöße werden bei der örtlich und fachlich zuständigen staatlichen Arbeitsschutzbehörde des Bundeslandes gemeldet. Diese kann Gewerbeaufsichtsamt, Amt für Arbeitsschutz, Landesamt oder Arbeitsschutzdezernat einer Bezirksregierung heißen.
Kann man einen Arbeitsschutzverstoß anonym melden?
Arbeitsschutzbehörden gehen grundsätzlich auch anonymen Hinweisen nach, wenn die Angaben eine sachliche Prüfung ermöglichen. Ohne Rückfragemöglichkeit oder genaue Informationen kann die Bearbeitung jedoch erschwert sein. Eine absolute Anonymitätsgarantie für jedes spätere Verwaltungs- oder Bußgeldverfahren besteht nicht.
Kann das Gewerbeaufsichtsamt ein Beschäftigungsverbot aussprechen?
Die Behörde kann betroffene Arbeiten untersagen, wenn eine vollziehbare Arbeitsschutzanordnung nicht umgesetzt wird. Im Mutterschutz darf sie bestimmte Tätigkeiten oder Arbeitsbedingungen verbieten und Schutzmaßnahmen anordnen. Ein individuelles medizinisches Beschäftigungsverbot beruht dagegen auf einem ärztlichen Zeugnis, während ein betriebliches Beschäftigungsverbot aus der Gefährdungsbeurteilung und den Pflichten des Arbeitgebers folgt.
Welche Zuständigkeiten hat das Gewerbeaufsichtsamt in Bayern?
In Bayern vollziehen die Gewerbeaufsichtsämter bei den sieben Regierungen insbesondere Vorschriften des Arbeitsschutzes, Gefahrenschutzes sowie der Produkt- und Chemikaliensicherheit. Das örtliche Amt richtet sich grundsätzlich nach dem Regierungsbezirk, wobei einzelne Fachaufgaben zentralisiert sein können.
Wann wird das Gewerbeaufsichtsamt tätig?
Die Behörde wird sowohl von Amts wegen als auch aufgrund konkreter Anlässe tätig. Dazu gehören risikoorientierte Betriebskontrollen, Schwerpunktprogramme, Beschwerden, schwere Arbeitsunfälle, Genehmigungsverfahren und die Nachkontrolle bereits festgestellter Mängel.
Siehe auch
Quellen
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) — § 3 Abs. 1, § 17 Abs. 2, § 21 Abs. 1, § 21 Abs. 1a, § 21 Abs. 3, § 21 Abs. 5, § 22 Abs. 1, § 22 Abs. 2, § 22 Abs. 3, § 23 Abs. 3
- Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) — § 17 Abs. 1, § 20 Abs. 1
- Arbeitszeitgesetz (ArbZG) — § 17 Abs. 1
- Mutterschutzgesetz (MuSchG) — § 13 Abs. 1, § 16 Abs. 1, § 29 Abs. 3
- Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) — § 2 Abs. 1
- Überwachungs- und Beratungstätigkeit der Arbeitsschutzbehörden der Länder (LV 1) — Abschnitt 3.2.2, Abschnitt 3.5.4, Abschnitt 3.5.5
- Adressen der für den Arbeitsschutz zuständigen staatlichen Behörden Stand September 2025 (LASI-Adressenliste) — Abschnitt 2 Bayern
- Internetangebot der Bayerischen Gewerbeaufsicht (Gewerbeaufsicht Bayern) — Abschnitt Arbeitsschutz in Bayern, Abschnitt Standorte der Gewerbeaufsichtsämter
