Leitmerkmalmethode (LMM)
Fachlich geprüft von Daniel PfistererStand: 08.11.2026
Die Leitmerkmalmethode (LMM) ist ein von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) bereitgestelltes Verfahren zur Beurteilung körperlicher Belastungen am Arbeitsplatz. Sechs belastungsartspezifische Methoden erfassen unter anderem Lastenhandhabung, manuelle Arbeitsprozesse, Ganzkörperkräfte und Körperzwangshaltungen. Die LMM unterstützt die Gefährdungsbeurteilung, ist aber selbst keine verbindliche Rechtsvorschrift.
Welche Belastungsarten werden beurteilt?
Die Leitmerkmalmethode ist keine einzelne universelle Bewertungsmethode. Das LMM-Inventar besteht aus sechs Verfahren für unterschiedliche Belastungsarten:
- LMM-HHT: Manuelles Heben, Halten und Tragen von Lasten ab 3 kg
- LMM-ZS: Manuelles Ziehen und Schieben von Lasten mit Arbeitsmitteln
- LMM-MA: Manuelle Arbeitsprozesse mit wiederholten Hand- und Armbewegungen
- LMM-GK: Ausübung erheblicher Hand-, Arm- und Ganzkörperkräfte
- LMM-KB: Körperfortbewegung, etwa Gehen, Steigen oder Klettern
- LMM-KH: Körperzwangshaltungen mit geringen Bewegungsmöglichkeiten
Die Bewertung des Lastgewichts unterscheidet in der LMM-HHT zwischen Frauen und Männern, da sich die durchschnittliche körperliche Belastbarkeit unterscheidet. Für dieselbe Last ergibt sich daher je nach Geschlecht ein unterschiedlicher Punktwert. Bei gemischt besetzten Arbeitsplätzen ist die Beurteilung für die jeweils stärker belastete Gruppe maßgeblich.
Ein Basis-Check und das BAuA-Einstiegsscreening helfen zunächst festzustellen, welche Belastungsarten am Arbeitsplatz vorkommen und ob eine vertiefende Beurteilung erforderlich ist. Treten bei einer Tätigkeit mehrere Belastungsarten auf, können mehrere Leitmerkmalmethoden anzuwenden sein.
So wird die Leitmerkmalmethode durchgeführt
Die Beurteilung setzt eine genaue Kenntnis des Arbeitsplatzes, der Arbeitsabläufe und der tatsächlichen Belastungsdauer voraus. Grundkenntnisse und Übung in der Anwendung der Formblätter sind erforderlich, ergonomische Spezialmessungen dagegen in der Regel nicht.
Das Vorgehen umfasst folgende Schritte:
- Tätigkeit abgrenzen: Der Arbeitstag wird in Teil-Tätigkeiten mit vergleichbaren Belastungsmerkmalen gegliedert.
- Belastungsart bestimmen: Für jede Teil-Tätigkeit wird die passende LMM ausgewählt.
- Leitmerkmale bewerten: Je nach Belastungsart werden beispielsweise Dauer, Häufigkeit, Lastgewicht, Kraftaufwand, Körperhaltung, Greifbedingungen und Arbeitsorganisation beurteilt.
- Punktwert berechnen: Die Zeitwichtung wird mit der Summe der weiteren Merkmalswichtungen verknüpft.
- Risikobereich bestimmen: Der Punktwert wird einem von vier Risikobereichen zugeordnet.
- Maßnahmen ableiten: Belastende Merkmale werden gezielt verändert und die Wirksamkeit wird anschließend überprüft.
Unterschiedlich ausgeprägte Teil-Tätigkeiten sind getrennt zu beurteilen. Mehrere Punktwerte dürfen wegen der zugrunde liegenden Zeitwichtung nicht ohne Weiteres addiert werden. Für mehrere Teil-Tätigkeiten derselben Belastungsart steht die Erweiterte Leitmerkmalmethode LMM-Multi-E zur Verfügung.
Punktwerte und Risikobereiche
Das Ergebnis beschreibt die Wahrscheinlichkeit einer körperlichen Überbeanspruchung. Die Grenzen zwischen den Risikobereichen sind nicht als trennscharfe Grenzwerte zu verstehen.
- Unter 20 Punkte: Risikobereich 1 mit geringer Belastung. Eine körperliche Überbeanspruchung ist grundsätzlich unwahrscheinlich.
- 20 bis unter 50 Punkte: Risikobereich 2 mit mäßig erhöhter Belastung. Eine Überbeanspruchung kann im Einzelfall auftreten.
- 50 bis unter 100 Punkte: Risikobereich 3 mit wesentlich erhöhter Belastung. Maßnahmen zur Arbeitsgestaltung und weitere Präventionsmaßnahmen sind zu prüfen.
- Ab 100 Punkten: Risikobereich 4 mit hoher Belastung. Gestaltungsmaßnahmen sind erforderlich.
Ab Risikobereich 3 liegt nach der Arbeitsmedizinischen Regel AMR 13.2 bei den von ihr erfassten Belastungsarten eine wesentlich erhöhte körperliche Belastung vor. Der Arbeitgeber muss den betroffenen Beschäftigten dann arbeitsmedizinische Vorsorge anbieten. Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz haben jedoch Vorrang vor rein personenbezogenen Maßnahmen.
Leitmerkmalmethode für Heben und Tragen
Die Leitmerkmalmethode für Heben und Tragen heißt vollständig LMM-HHT und schließt auch das Halten, Senken und Umsetzen von Lasten ein. Sie gilt grundsätzlich für Gegenstände, Personen oder Tiere mit einem Lastgewicht ab 3 kg.
Bei der Beurteilung werden insbesondere folgende Merkmale berücksichtigt:
- Häufigkeit und Dauer der Lastenhandhabung
- wirksames Lastgewicht
- Bedingungen der Lastaufnahme
- Körperhaltung und Körperbewegung
- körperfernes, einhändiges oder unsymmetrisches Arbeiten
- ungünstige räumliche und klimatische Bedingungen
- Arbeitsorganisation und zeitliche Verteilung der Belastung
Wird eine Last länger als 10 m getragen oder erfolgt das Tragen unter erschwerten Gehbedingungen, ist zusätzlich die LMM-KB für Körperfortbewegung zu berücksichtigen. Lasten unter 3 kg fallen nicht automatisch aus der Beurteilung heraus. Bei häufigen Handhabungen können die LMM-MA für manuelle Arbeitsprozesse oder bei erheblichen Kräften die LMM-GK zutreffen.
Maßnahmen aus der Beurteilung ableiten
Ein hoher Punktwert zeigt nicht nur den Handlungsbedarf. Die Wichtungen der einzelnen Leitmerkmale machen auch sichtbar, welche Bedingungen verbessert werden sollten.
Mögliche Maßnahmen sind:
- Lasten vermeiden oder verringern: Gebinde verkleinern, Materialflüsse ändern oder unnötige Transporte beseitigen
- Arbeitsmittel einsetzen: Hebehilfen, höhenverstellbare Übergabestellen oder geeignete Transportmittel bereitstellen
- Arbeitsplatz ergonomisch gestalten: Greifhöhen, Abstellflächen, Bewegungsräume und Griffbedingungen verbessern
- Arbeitsorganisation anpassen: Belastungsspitzen vermeiden, Tätigkeiten wechseln und ausreichende Erholungszeiten ermöglichen
- Beschäftigte unterweisen: Geeignete Arbeitstechniken, Hilfsmittel und betriebliche Schutzmaßnahmen vermitteln
Bei manueller Lastenhandhabung verlangt die Lastenhandhabungsverordnung zunächst, gefährdende Handhabungen möglichst durch organisatorische Maßnahmen oder geeignete Arbeitsmittel zu vermeiden. Unterweisung und rückengerechtes Verhalten können technische und organisatorische Verbesserungen nicht ersetzen.
Abgrenzung
Die Leitmerkmalmethode ist ein Hilfsmittel innerhalb der Gefährdungsbeurteilung und nicht mit der Gefährdungsbeurteilung selbst gleichzusetzen. Weitere Gefährdungen wie Lärm, Vibrationen, Unfallgefahren oder psychische Belastungen müssen mit geeigneten Verfahren gesondert beurteilt werden.
Die LMM-MA für manuelle Arbeitsprozesse betrifft überwiegend wiederholte Bewegungen und Kraftaufwendungen der Hände und Arme, häufig mit Gegenständen unter 3 kg. Die LMM-HHT erfasst dagegen das Heben, Halten und Tragen von Lasten ab 3 kg. Sind erhebliche Kräfte und ein deutlicher Einsatz des gesamten Körpers erforderlich, kann die LMM-GK für Ganzkörperkräfte maßgeblich sein.
Typische Fehler und Missverständnisse
Ein häufiger Fehler besteht darin, beim Heben und Tragen nur das Lastgewicht zu betrachten. Auch Häufigkeit, Körperhaltung, Greifbedingungen, Arbeitsumgebung und fehlende Belastungswechsel können den Punktwert wesentlich erhöhen.
Punktwerte verschiedener Teil-Tätigkeiten oder unterschiedlicher Belastungsarten dürfen nicht einfach zusammengerechnet werden. Für die Zusammenfassung mehrerer Teil-Tätigkeiten derselben Belastungsart ist die LMM-Multi-E vorgesehen.
Ein niedriger Punktwert bedeutet nicht, dass eine Tätigkeit für jeden Beschäftigten uneingeschränkt unbedenklich ist. Individuelle Leistungsvoraussetzungen, bestehende Erkrankungen und besondere gesetzliche Schutzvorschriften können zusätzliche Maßnahmen erfordern. So gelten für schwangere Frauen nach dem Mutterschutzgesetz feste Grenzen für das Heben und Tragen von Lasten, und für Jugendliche sind Arbeiten verboten, die ihre körperliche Leistungsfähigkeit übersteigen.
Auch ein korrekt ausgefülltes Formblatt genügt allein nicht. Aus der Beurteilung müssen erforderliche Maßnahmen abgeleitet, dokumentiert und auf ihre Wirksamkeit überprüft werden.
Häufige Fragen
Ist die Leitmerkmalmethode gesetzlich vorgeschrieben?
Nein. Gesetzlich vorgeschrieben ist die Beurteilung der Arbeitsbedingungen, nicht die Anwendung einer bestimmten Leitmerkmalmethode. Die BAuA empfiehlt die LMM als praxisnahes Screeningverfahren für körperliche Belastungen.
Wer darf eine Leitmerkmalmethode durchführen?
Eine bestimmte formale Qualifikation ist für die Anwendung der LMM nicht festgelegt. Der Beurteiler benötigt jedoch Grundkenntnisse der Methode, Anwendungserfahrung und eine sehr gute Kenntnis des Arbeitsplatzes. Die Verantwortung für die Gefährdungsbeurteilung verbleibt beim Arbeitgeber.
Welche Leitmerkmalmethode gilt für das Heben und Tragen?
Für das manuelle Heben, Halten und Tragen von Lasten ab 3 kg ist die LMM-HHT vorgesehen. Bei Tragewegen über 10 m oder erschwertem Gehen muss zusätzlich die Körperfortbewegung berücksichtigt werden.
Was bedeutet ein LMM-Punktwert ab 50?
Ab 50 Punkten beginnt der Risikobereich 3 mit wesentlich erhöhter Belastung. Maßnahmen zur Gestaltung und weitere Präventionsmaßnahmen sind zu prüfen. Soweit die Voraussetzungen der AMR 13.2 erfüllt sind, muss der Arbeitgeber zusätzlich arbeitsmedizinische Vorsorge anbieten.
Eignet sich die LMM auch für Büroarbeitsplätze?
Die LMM kann auch im Büro eingesetzt werden, wenn relevante körperliche Belastungen auftreten. Für gewöhnliche Bildschirmarbeit ist sie jedoch kein allgemeines Bewertungsverfahren. Bewegungsmangel, Bildschirmgestaltung und sonstige ergonomische Anforderungen müssen mit den dafür vorgesehenen Kriterien beurteilt werden.
Siehe auch
Quellen
- Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit (Arbeitsschutzgesetz — ArbSchG), § 5 Abs. 1, ArbSchG), § 6 Abs. 1
- Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der manuellen Handhabung von Lasten bei der Arbeit (Lastenhandhabungsverordnung — LasthandhabV), § 2 Abs. 1, LasthandhabV), § 2 Abs. 2, LasthandhabV), Anhang Abs. 2
- Arbeitsmedizinische Regel 13.2 Tätigkeiten mit wesentlich erhöhten körperlichen Belastungen mit Gesundheitsgefährdungen für das Muskel-Skelett-System Ausgabe 2022 (AMR 13.2) — Abschnitt 4.2 Abs. 1
- Leitmerkmalmethoden der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA-LMM) — Abschnitt Die sechs Leitmerkmalmethoden
- Manuelles Heben Halten und Tragen Gefährdungsbeurteilung mit der Leitmerkmalmethode Ausgabe 2022 (LMM-HHT) — Abschnitt 2.1, Abschnitt 3.3
- Leitmerkmalmethode zur Beurteilung und Gestaltung von Belastungen bei manuellen Arbeitsprozessen Version 12.5 Stand April 2019 (LMM-MA) — Abschnitt Anwendungsbereich
