Sicherheitsbeauftragter im Unternehmen
1. Juni 2026
Sicherheitsbeauftragter im Unternehmen
Sicherheitsbeauftragte (Sibe) leisten einen wichtigen Beitrag zum betrieblichen Arbeitsschutz. Sie unterstützen Kolleginnen und Kollegen dabei, sicherheitsgerechtes Verhalten im Arbeitsalltag zu fördern, Gefährdungen frühzeitig zu erkennen und die Aufmerksamkeit für Sicherheit und Gesundheit im Unternehmen zu stärken.
Anders als die Fachkraft für Arbeitssicherheit übernehmen Sicherheitsbeauftragte keine Unternehmerpflichten und tragen keine rechtliche Verantwortung für den Arbeitsschutz im Betrieb. Sie wirken vielmehr als Ansprechpartner vor Ort und unterstützen Führungskräfte, Beschäftigte sowie die Arbeitsschutzorganisation bei der Umsetzung sicherer Arbeitsbedingungen.
Welche Aufgaben hat ein Sicherheitsbeauftragter?
Sicherheitsbeauftragte beobachten das Arbeitsumfeld aus der Perspektive der Beschäftigten und erkennen häufig frühzeitig Risiken, die im täglichen Arbeitsablauf entstehen können. Sie achten auf sicherheitsgerechtes Verhalten, sprechen Kolleginnen und Kollegen auf mögliche Gefährdungen an und geben Hinweise zur Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz.
Darüber hinaus unterstützen sie bei Begehungen, Unterweisungen, Sicherheitsaktionen und Präventionsmaßnahmen. Durch ihre Nähe zum Arbeitsalltag leisten sie einen wichtigen Beitrag zur Sicherheitskultur im Unternehmen.
Die Tätigkeit erfolgt zusätzlich zur eigentlichen beruflichen Aufgabe. Sicherheitsbeauftragte üben ihre Funktion neben ihrer regulären Tätigkeit aus und bleiben in ihrem bisherigen Aufgabenbereich beschäftigt.
Rechte und Pflichten
Sicherheitsbeauftragte besitzen keine Weisungsbefugnis gegenüber anderen Beschäftigten. Sie ersetzen weder Führungskräfte noch Fachkräfte für Arbeitssicherheit oder Betriebsärzte.
Ihre Aufgabe besteht darin, auf Gefährdungen aufmerksam zu machen, Verbesserungsvorschläge einzubringen und als Multiplikatoren für Sicherheit und Gesundheit im Unternehmen zu wirken. Die Verantwortung für die Umsetzung von Arbeitsschutzmaßnahmen verbleibt weiterhin beim Arbeitgeber und den verantwortlichen Führungskräften.
Gleichzeitig sollten Sicherheitsbeauftragte frühzeitig in relevante Arbeitsschutzthemen eingebunden werden und ausreichend Zeit erhalten, ihre Aufgaben wahrzunehmen.
Gibt es eine zusätzliche Vergütung?
Für die Tätigkeit als Sicherheitsbeauftragter ist grundsätzlich keine gesonderte gesetzliche Vergütung vorgesehen. In den meisten Unternehmen wird die Funktion zusätzlich zur eigentlichen Tätigkeit übernommen.
Dennoch profitieren viele Beschäftigte persönlich und beruflich von dieser Aufgabe. Die Tätigkeit erweitert das Fachwissen im Arbeitsschutz, stärkt kommunikative Kompetenzen und kann ein erster Schritt in Richtung weiterführender Qualifikationen wie Fachkraft für Arbeitssicherheit, Brandschutzbeauftragter oder HSE-Manager sein.
Wer kann Sicherheitsbeauftragter werden?
Grundsätzlich können Beschäftigte aus nahezu allen Bereichen eines Unternehmens als Sicherheitsbeauftragte bestellt werden. Besonders geeignet sind Mitarbeitende mit Berufserfahrung, hoher Akzeptanz im Kollegenkreis und Interesse an Sicherheit und Gesundheitsschutz.
Die Anzahl der Sicherheitsbeauftragten richtet sich nach den betrieblichen Gegebenheiten. Maßgeblich sind unter anderem die Anzahl der Beschäftigten, die Gefährdungen im Betrieb sowie die räumliche und organisatorische Struktur des Unternehmens.
Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten
Die Grundlagen für die Qualifizierung von Sicherheitsbeauftragten werden von den gesetzlichen Unfallversicherungsträgern und Berufsgenossenschaften vorgegeben. Ziel der Ausbildung ist es, Beschäftigte auf ihre unterstützende Rolle im betrieblichen Arbeitsschutz vorzubereiten und ihnen die notwendigen Kenntnisse zur Erkennung von Gefährdungen sowie zur Förderung sicherheitsgerechten Verhaltens zu vermitteln.
Viele Berufsgenossenschaften und Unfallkassen bieten die Ausbildung für Sicherheitsbeauftragte im Rahmen ihres Seminar- und Qualifizierungsangebots kostenfrei für Mitgliedsunternehmen an. Die Schulungen vermitteln die wesentlichen rechtlichen, organisatorischen und praktischen Grundlagen der Tätigkeit und orientieren sich an den Vorgaben der gesetzlichen Unfallversicherung.
Ein besonderer Vorteil der Angebote der Berufsgenossenschaften sind die professionellen Bildungszentren und Akademien. Die Seminare finden häufig in speziell dafür eingerichteten Schulungseinrichtungen statt und werden je nach Unfallversicherungsträger durch zusätzliche Serviceleistungen wie Verpflegung, Übernachtungsmöglichkeiten oder organisatorische Unterstützung ergänzt.
Neben den Angeboten der Berufsgenossenschaften stehen zahlreiche kommerzielle Schulungsanbieter zur Verfügung. Diese orientieren sich ebenfalls an den Anforderungen der gesetzlichen Unfallversicherung, bieten jedoch häufig kompaktere Schulungsformate, flexible Termine und eine stärkere Ausrichtung auf bestimmte Branchen oder Tätigkeitsbereiche.
Sowohl Berufsgenossenschaften als auch private Bildungsanbieter bieten heute Präsenzschulungen und digitale Lernformate an. Insbesondere Unternehmen mit speziellen Arbeitsumgebungen profitieren häufig von ergänzenden Schulungen, die auf die jeweiligen Tätigkeiten und Gefährdungen zugeschnitten sind.
Schulungen und Weiterbildung finden
Wer die Aufgabe als Sicherheitsbeauftragter übernehmen möchte, findet heute unterschiedliche Wege zur Qualifizierung. Neben den kostenfreien Schulungsangeboten der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen stehen zahlreiche kommerzielle Bildungsanbieter mit Präsenz- und Online-Lehrgängen zur Verfügung.
Auf Arbeitsschutz.de finden Sie eine Übersicht aktueller Schulungen für Sicherheitsbeauftragte – von den Qualifizierungsangeboten der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen bis hin zu spezialisierten Weiterbildungen privater Bildungsanbieter. So können Sie verschiedene Lehrgangsmodelle, Lernformate und Inhalte direkt miteinander vergleichen und die passende Weiterbildung für Ihr Unternehmen oder Ihren persönlichen Aufgabenbereich auswählen.
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