Träger der gesetzlichen Unfallversicherung in Deutschland
Die gesetzliche Unfallversicherung schützt Arbeitnehmer, Schüler, Studierende und ehrenamtlich Tätige bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Je nach Branche und Trägerschaft sind drei verschiedene Arten von Unfallversicherungsträgern zuständig.
Berufsgenossenschaften
Privatwirtschaft
9 gewerbliche BGs, organisiert nach Branchen. Zuständig für alle privatwirtschaftlichen Unternehmen.
Unfallkassen
Öffentliche Hand, Schulen, Kommunen, Ehrenamt
Regionale Unfallkassen für den öffentlichen Dienst, Schulen, Hochschulen und ehrenamtlich Tätige.
SVLFG
Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau – vereint Unfall-, Kranken- und Rentenversicherung.
Wer ist für mich zuständig?
| Bereich | Zuständiger Unfallversicherungsträger |
|---|---|
| Unternehmen der Privatwirtschaft | Berufsgenossenschaft |
| Kommunen und Behörden | Unfallkasse |
| Schulen und Hochschulen | Unfallkasse |
| Feuerwehren und Ehrenamt | Unfallkasse |
| Landwirtschaft und Gartenbau | SVLFG |
Berufsgenossenschaften
Die 9 gewerblichen Berufsgenossenschaften sind nach Branchen organisiert und betreuen alle privatwirtschaftlichen Unternehmen in Deutschland.
BG BAU
Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft
Details & Prämien →
BG ETEM
Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse
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BG Verkehr
Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation
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BGHM
Berufsgenossenschaft Holz und Metall
Details & Prämien →
BGHW
Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik
Details & Prämien →
BGN
Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe
Details & Prämien →
BGW
Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege
Details & Prämien →
BG RCI
Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie
Details & Prämien →
VBG
Verwaltungs-Berufsgenossenschaft
Details & Prämien →
Unfallkassen
Unfallkassen sind die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand. Sie versichern Beschäftigte im öffentlichen Dienst, Schüler, Studierende, Kita-Kinder, ehrenamtlich Tätige sowie Feuerwehrangehörige.
Unfallkasse Baden-Württemberg
UKBW
Kommunale Unfallversicherung Bayern
KUVB
Unfallkasse Berlin
UKB
Unfallkasse Brandenburg
UKBB
Unfallkasse Freie Hansestadt Bremen
UK Bremen
Unfallkasse Nord (Hamburg & SH)
UK Nord
Unfallkasse Hessen
UKH
Unfallkasse Mecklenburg-Vorpommern
UK MV
Gemeinde-Unfallversicherungsverband Hannover
GUVH
Braunschweigischer GUVV
BS GUVV
Gemeinde-Unfallversicherungsverband Oldenburg
GUV OL
Unfallkasse Nordrhein-Westfalen
UK NRW
Unfallkasse Rheinland-Pfalz
UK RLP
Unfallkasse Saarland
UK Saar
Unfallkasse Sachsen
UK Sachsen
Unfallkasse Sachsen-Anhalt
UK SA
Unfallkasse Thüringen
UKT
Unfallversicherung Bund und Bahn
UVB
Feuerwehr-Unfallkassen
FUK
SVLFG – Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
Die SVLFG ist der Sozialversicherungsträger für die grüne Branche. Sie vereint als bundesunmittelbare Körperschaft die landwirtschaftliche Unfallversicherung, Krankenversicherung, Pflegeversicherung und Alterssicherung unter einem Dach.
Die gesetzliche Unfallversicherung in Deutschland
Die gesetzliche Unfallversicherung ist ein Zweig der Sozialversicherung in Deutschland. Sie schützt Versicherte bei Arbeitsunfällen, Wegeunfällen und Berufskrankheiten. Die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung gliedern sich in drei Bereiche:
- Berufsgenossenschaften: Zuständig für die Privatwirtschaft, organisiert nach Wirtschaftszweigen
- Unfallkassen: Zuständig für den öffentlichen Dienst, Schulen, Hochschulen, Kitas und ehrenamtlich Tätige
- SVLFG: Zuständig für Land- und Forstwirtschaft sowie Gartenbau
Aufgaben der Unfallversicherungsträger
Alle Träger der gesetzlichen Unfallversicherung haben drei zentrale Aufgaben:
- Prävention: Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten durch Beratung, Vorschriften und Kontrollen
- Rehabilitation: Medizinische und berufliche Rehabilitation nach Arbeitsunfällen
- Entschädigung: Finanzielle Leistungen bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten
Arbeitsschutzprämien
Viele Unfallversicherungsträger bieten ihren Mitgliedern finanzielle Anreize für vorbildlichen Arbeitsschutz. Diese Prämien können als Zuschüsse für Schutzausrüstung, Beitragserstattungen oder Förderprogramme für bestimmte Arbeitsschutzmaßnahmen gestaltet sein. Informieren Sie sich bei Ihrem zuständigen Unfallversicherungsträger über aktuelle Programme.
Sie wissen nicht, welcher Unfallversicherungsträger für Sie zuständig ist?
Unser Compliance-Check hilft Ihnen, Ihre Pflichten im Arbeitsschutz zu ermitteln.