Träger der gesetzlichen Unfallversicherung in Deutschland

Die gesetzliche Unfallversicherung schützt Arbeitnehmer, Schüler, Studierende und ehrenamtlich Tätige bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Je nach Branche und Trägerschaft sind drei verschiedene Arten von Unfallversicherungsträgern zuständig.

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Berufsgenossenschaften

Privatwirtschaft

9 gewerbliche BGs, organisiert nach Branchen. Zuständig für alle privatwirtschaftlichen Unternehmen.

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Unfallkassen

Öffentliche Hand, Schulen, Kommunen, Ehrenamt

Regionale Unfallkassen für den öffentlichen Dienst, Schulen, Hochschulen und ehrenamtlich Tätige.

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SVLFG

Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau

Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau – vereint Unfall-, Kranken- und Rentenversicherung.

Wer ist für mich zuständig?

BereichZuständiger Unfallversicherungsträger
Unternehmen der PrivatwirtschaftBerufsgenossenschaft
Kommunen und BehördenUnfallkasse
Schulen und HochschulenUnfallkasse
Feuerwehren und EhrenamtUnfallkasse
Landwirtschaft und GartenbauSVLFG

Berufsgenossenschaften

Die 9 gewerblichen Berufsgenossenschaften sind nach Branchen organisiert und betreuen alle privatwirtschaftlichen Unternehmen in Deutschland.

SVLFG – Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau

Die SVLFG ist der Sozialversicherungsträger für die grüne Branche. Sie vereint als bundesunmittelbare Körperschaft die landwirtschaftliche Unfallversicherung, Krankenversicherung, Pflegeversicherung und Alterssicherung unter einem Dach.

Die gesetzliche Unfallversicherung in Deutschland

Die gesetzliche Unfallversicherung ist ein Zweig der Sozialversicherung in Deutschland. Sie schützt Versicherte bei Arbeitsunfällen, Wegeunfällen und Berufskrankheiten. Die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung gliedern sich in drei Bereiche:

  • Berufsgenossenschaften: Zuständig für die Privatwirtschaft, organisiert nach Wirtschaftszweigen
  • Unfallkassen: Zuständig für den öffentlichen Dienst, Schulen, Hochschulen, Kitas und ehrenamtlich Tätige
  • SVLFG: Zuständig für Land- und Forstwirtschaft sowie Gartenbau

Aufgaben der Unfallversicherungsträger

Alle Träger der gesetzlichen Unfallversicherung haben drei zentrale Aufgaben:

  • Prävention: Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten durch Beratung, Vorschriften und Kontrollen
  • Rehabilitation: Medizinische und berufliche Rehabilitation nach Arbeitsunfällen
  • Entschädigung: Finanzielle Leistungen bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten

Arbeitsschutzprämien

Viele Unfallversicherungsträger bieten ihren Mitgliedern finanzielle Anreize für vorbildlichen Arbeitsschutz. Diese Prämien können als Zuschüsse für Schutzausrüstung, Beitragserstattungen oder Förderprogramme für bestimmte Arbeitsschutzmaßnahmen gestaltet sein. Informieren Sie sich bei Ihrem zuständigen Unfallversicherungsträger über aktuelle Programme.

Sie wissen nicht, welcher Unfallversicherungsträger für Sie zuständig ist?

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